Einwohner aus Zscherndorf
Thema: Kieswerk fehlende Unterlagen
Der Einwohner erfragt, ob es beabsichtigt, dass die Verwaltung weiterhin die beiden Verfahren örtliches Kieswerk und Teiländerung des Flächennutzungsplanes parallel ablaufen zu lassen?
Frau Syska erklärt zum Hintergrund das B-Plan Verfahren zum Abschluss zu bringen muss die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Im B-Plan Verfahren waren wir schon weiter als im Teilflächennutzungsplan. Das Verfahren wird glattgezogen, dass im Flächennutzungsplan die Teiländerung erfolgt und im Parallelverfahren die Änderung im Satzungsbeschluss des B-Plan.
Der Einwohner erfragt; die Beschlussfassung des B-Plan wird nicht vor der Endabwägung Flächennutzungsplan stattfinden?
Frau Syska führt dazu aus, dass das nicht stattfinden kann, da die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erst erschlossen sein muss.
Was hindert die Stadt konkret daran, dass die beiden Unterlagen, die der Stadt seit 8.11.23 und 7.12.23 vorliegen, nicht in den Zwischenabwägungsbericht zum Bauleitverfahren Teiländerung des Flächennutzungsplanes übernommen werden?
Frau Syska: Die Zwischenabwägung ist bereits im OR Ramsin im November 2023 (damit begann der Zwischenabwägungsprozess), behandelt worden, danach gab es Stolpersteine und es wurde in weiteren vorberatenden Ausschüssen nicht weiter thematisiert. Damit kam es noch nicht zu einer Beschlussfassung, sodass es im Nachgang zur Auslegung kommt.
Der Stand ist der Gleiche im Verfahren. Im weiteren Verfahren können Stellungnahmen usw. eingearbeitet werden.
Der Einwohner fragt nach; Sie beziehen das auf die OR Sitzung in Ramsin und den Sitzungszyklus der dort stattgefunden hat. Der Einwohner hat zu diesem Thema Rücksprache mit der Kommunalaufsicht gehalten, die Kommunalaufsicht sagt, dass es Gang und Gäbe ist, dass fehlende Unterlagen, spätere Unterlagen noch aufgenommen werden können.
Es wird über die Stellungnahme der staatlichen Vogelschutzwarte gesprochen, zusätzlich gibt es noch die Stellungnahme der Bürgerinitiative vom 8.11.23, die bereits vor der OR Sitzung in Ramsin vorlag. Diese Stellungnahme führt dieselben Punkte auf, wie die staatliche Vogelschutzwarte. Warum ist diese nicht eingearbeitet?
Warum kann die Stellungnahme von der Vogelschutzwarte nicht aufgenommen werden, die sich auf das Schreiben der unteren Naturschutzbehörde bezieht.
Frau Syska führt aus, dass im laufenden Prozess zusätzlicher externer Rechtsbeistand eingeholt wurde. Von unserer rechtlichen Bewertung ist das Vorgehen so legitim, weil die Einarbeitung der Stellungnahmen noch erfolgen wird. Für uns ist es sehr wichtig, dass es zur öffentlichen Auslegung kommt, um auch anderen die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen abzugeben. Nur wenn immer wieder kurzfristig auf zusätzliche Stellungnahmen reagiert wird, werden wir niemals einen Abwägungsbericht zu Stande bringen. Es ist sinnvoll endlich in die öffentliche Beteiligung zu kommen, das geht nur wenn wir die Zwischenabwägung fertig stellen. Im Übrigen erfolgten die erwähnten Stellungnahmen per Mail ohne Kopfbogen, sodass auch hier die rechtliche Würdigung geprüft werden musste.
Für den Einwohner stellt sich diesbezüglich die Frage, dass die BI nicht darauf besteht, dass jede erdenkliche Stellungnahme die im Laufe des Verfahrens eintrifft, mit einbezogen wird. Es geht ausschließlich um die beiden benannten Stellungnahmen, weil diese sich direkt auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beziehen. nicht aufgenommen werden, sondern es geht um die beiden genannten Stellungahmen. Diese beziehen sich auf die Bauleitverfahren.
Es wirft ein schlechtes Licht auf die Zwischenabwägung, zudem den Stadträten jetzt eine Abwägung präsentiert wird, die eindeutig feststellt das das Thema Artenschutz mit der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde so fortgeführt und abgeschlossen werden kann.
Es ist eindeutig eine falsche Information für die Stadträte.
Die BI sieht keine rechtlichen Schwierigkeiten die Stellungnahmen mit aufzunehmen.
Sollte die Abwägung so durchgesetzt werden, wird die BI sich an weitere Stellen wenden, um die rechtliche Prüfung voran zu treiben. Die Verwaltung spielt derzeit mit dem Risiko, dass wir einen erheblichen Zeitverlust im gesamten Verfahren hinnehmen, nur weil diese Unterlagen nicht mit aufgenommen werden.
Herr Schulze nimmt die Argumentation auf. Er fasst kurz zusammen, Sie möchten ein sachlich, rechtlich richtiges sauberes Verfahren, genau dasselbe möchte die Verwaltung durchführen. Er hat heute dazu ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht geführt. Es sollte der Verwaltung zugestanden werden, dass die Stellungnahmen vom 8.11. Und 7.12.23 in der Verwaltung hausintern geprüft werden und dann entsprechen eine Berücksichtigung im Verfahren finden oder auch nicht. Die Mitglieder des Stadtrates möchten rechtlich aufgearbeitet Unterlagen zur Abstimmung vorgelegt bekommen.
Frau Syska äußert, dass die Zwischenabwägung rechtlich nicht notwendig ist, aber aufgrund der Brisanz eingebaut wurde. Diese hat den Stand X. Rechtlich notwendig ist die Endabwägung mit Abwägungsrelevanten Themen. Das wird auch erfolgen. Der wichtige Punkt ist die öffentliche Beteiligung. Das ist der Grund warum die Zwischenabwägung diesen Stand hat und diesen Stand beibehalten wird.
Einwohner aus Sandersdorf
Thema: Ramsiner Straße
Er erfragt die Beantwortung seiner Fragen aus der letzten Stadtratssitzung.
Frau Syska erklärt, dass aus personellen Gründen die Fragen nicht beantwortet werden konnten und die Zielstellung von 4 Wochen nicht eingehalten werden konnte.
Der Einwohner erfragt, wenn es zu einer Begehung kommt, möchte er daran teilnehmen.
Frau Syska wird es zu gegebener Zeit berücksichtigen.
Einwohner aus Ramsin
Thema: Vergabe Haushaltsmittel
In Vorbereitung dieser Stadtratssitzung hat er die veröffentlichten Dokumente gesichtet und ist erschrocken, dass Mittel von 100 TEUR aufgebracht werden, um die Ballsporthalle, wo die Mängel im Dezember 2023 im Decken und Duschbereich festgestellt worden, bewilligt werden. Er kämpft seit Jahren darum, dass in Ramsin ein Bolzplatz entstehen soll. Er hat sich in 2023 an Frau Syska gewandt, zum Thema Haltestelle für die Kinder in der Renneritzer Straße. Durch den Stadtrat ist der Grund und Boden veräußert wurden und man muss neue Wege finden, dass für die Kinder die Sicherheit gewährleistet wird.
Er erwartet, dass in Kürze etwas passiert. Es darf nicht erst zu einem Unglück kommen.
Einwohner aus Ramsin
Thema: Flächennutzungsplan
Die Stadt hat eine Potenzialanalyse erarbeiten lassen, die darstellt, welche Flächen im Stadtgebiet für welche Zwecke geeignet sind.
Ist die Einsicht in den Flächennutzungsplan möglich, erfragt die Einwohnerin.
Frau Syska schlägt dazu vor, einen Termin in der Bauverwaltung zur Einsicht des Flächennutzungsplanes zu vereinbaren. Der Flächennutzungsplan ist ebenfalls auf der Internetseite einsehbar.
2023 hat die Stadt ein Amtshilfeersuchen an den Landkreis gestellt, dieses wurde mit einem Schreiben der unteren Naturschutzbehörde im Oktober 2023 beantwortet. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist höchstens umstritten. Hat die Stadt ein Amtshilfeersuchen an andere Behörden weitergegeben. Falls nicht, warum nicht?
Frau Syska erläutert, dass aktuell kein weiteres Amtshilfeersuchen an andere Behörde eingeleitet wurden, da für die Stadt im Abwägungsprozess, die zuständige Stelle, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt Bitterfeld ist.
Einwohner aus Sandersdorf
Thema: Campingplatz Sandersdorf
1. Frage: Was muss eigentlich noch passieren, dass die Stadt ihrer Verantwortung als Eigentümerin des Strandbades nachkommt? Wie will die Stadt unseren Verein unterstützen, damit ein normales Vereinsleben mit Versammlungen und Vereinsfesten wieder möglich wird?
Frau Syska weist den Einwohner darauf hin, dass er mit der Verwaltung sprechen muss. Die Fragen müssen bei der Verwaltung angezeigt werden, damit die Verwaltung die Sachverhalte prüfen kann.
Frau Syska erklärt weiter, dass die Vorgänge im Verwaltungsapparat geprüft werden, und dort einsprechend vorgebracht werden müssen.
Sie haben im vorigen Jahr mit Stolz verkündet, dass der Einwohner, der die Pflastersteine entwendet hat, 500 Euro an die Stadt bezahlen musste. Ein Bürger unserer Stadt hat sich Pflastersteine aus der Ramsiner Straße angeeignet. Daher musste er einen Geldbetrag an unsere Stadt entrichten, weil es Eigentum unserer Stadt war.
2. Frage: Worin besteht der Unterschied zwischen den Pflastersteinen und der zu Geld gemachten Gegenstände (z.B. 2 Dieselaggregate oder der Biokläranlage) auf dem Campingplatz?
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
In der Stadtratssitzung im November hat der Stadtrat Herr Mölle die widerrechtlich erhobenen Übernachtungskosten durch den Pächter angesprochen, im „Lindenstein“ vom Dezember stand dann: Preisanpassungen des Betreibers des Strandbads Sandersdorf an die Camperinnen und Camper. Das ist so nicht richtig, es handelt sich hierbei um eine wiederholte Umgehung unseres 10-jährigen Bestandschutzes. Im „Lindenstein“ vom Februar stehen die Fragen der Einwohnerfragestunde von der Stadtratssitzung im Januar. Es ist doch sehr verwunderlich, dass die von uns gestellten Fragen dort nicht erwähnt wurden.
3. Frage: Wer entscheidet welche Fragen im „Lindenstein“ gedruckt werden und welche nicht? Warum wurden unsere Fragen nicht berücksichtigt? Es wird der Eindruck erweckt, dass die gravierenden Verstöße des Pächters verschwiegen werden sollen!
Frau Syska sagt, dass die Entscheidung über Veröffentlichungen im „Lindenstein“ von ihr übernommen werden. Angelegenheiten, die sich z.B. nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates befinden, werden redaktionell nicht richtig rübergebracht.
In den öffentlichen Niederschriften können die Sachverhalte genau nachgelesen werden.
Der Einwohner führt weiter aus, dass seit 4 Monaten die Sanitäranlagen auf dem Campingplatz geschlossen sind.
Wer kontrolliert die vorgeschriebene Wartung der Biokläranlage und wer kommt für eventuelle Schäden auf?
Herr Schulze führt an, dass die Fragen schriftlich beantwortet wird.
Der Einwohner weiter in seinen Ausführungen, wenn Sie als Eigentümer in den nächsten 4 Wochen keine sachlich und fachlich fundierten Antworten geben, werde ich mir mit dem Verein weitere, rechtliche Schritte zum Schutz des Eigentums unserer Stadt und zur Durchsetzung des Pachtvertrages vorbehalten.
Einwohner aus Roitzsch
Thema: Parkplatz vor der Schule in Roitzsch
Er spricht eine Errichtung eines neuen Parkplatzes in Roitzsch vor der Schule an. Derzeit ist es eine Katastrophe, wenn in der Schule, Sporthalle oder der Mensa Veranstaltungen sind, sind keine Parkplätze vorhanden. Die große Wiese am Teichplatz darf nicht als Parkplatz genutzt werden.
Ist es möglich einen Teil von der Wiese als Parkplatz zu nutzen?
Die Bahnhofstraße in Roitzsch hinterm Friedhof weist erhebliche Spurinnenbildung auf. Es ist schon so tief, dass Angst entsteht mit dem PKW durchzufahren.
Wann wird das in Ordnung gebracht?
Zu den Brauchtumsmitteln in Roitzsch führt der Einwohner aus.
Der Ortsbürgermeister Roitzsch hat ein Schreiben an die Vereinsvorsitzenden verfasst.
„Sicherlich haben Sie sich gewundert, dass noch keine Einladung zum Treffen der Vereine in diesem Jahr gab, Grund dafür ist, dass immer noch keine klare Regelung für die Verteilung der Brauchtumsmittel gibt. In der letzten Bürgermeistersitzung vom 25.01.2024 wurde durch die Stadtverwaltung der Entwurf einer entsprechenden Satzung für die gesamte Stadt vorgestellt. Wie sie sicherlich wissen, wurde dies auf Grund einer Beschwerde eines Bürgers bei der Kommunalaufsicht des Landkreises notwendig.“ Das heißt, dass dieser Bürger sich bei der Kommunalaufsicht beschwert hat. Diese Beschwerde stimmt nicht, erklärt der Einwohner. Er hat sich bei der Kommunalaufsicht erkundigt. Er bittet, dass dem Ortsbürgermeister mitgeteilt wird, dass diese Mitteilung, nicht stimmt.
Besteht die Möglichkeit, dass im Lindenstein die Geschäftsordnung, die Hauptsatzung und die Reinigungspflichtsatzung veröffentlicht wird erfragt der Einwohner?
Einwohner aus Zscherndorf
Thema: Erschließung und Erweiterung Wohnpark in Zscherndorf.
Er zitiert den aus dem Baugesetz § 123 und § 124.
„Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obligt.“
„Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags über die Erschließung ab, ist sie verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen.“
1. Wann werden welche Medien im Baugebiet erschlossen (Zeitpunkte) und warum erschließt die Stadt nicht sofort um die Kosten für Schadenersatzansprüche zu reduzieren, die zu den Erschließungskosten zusätzlich dazu kommen?
2. Wurde uns die Baufreigabe rechtmäßig erteilt?
3. Auf Basis welchem Recht und Haltung, als familienfreundliche Stadt, nimmt sich die Stadt das Recht Existenzen zu zerstören und Kindern die Zukunft zu nehmen?
Frau Syska weist die als drittens gestellte Frage entschieden zurück.
Zu den anderen gestellten Fragen wird die Verwaltung schriftlich antworten, da sich der Sachverhalt im rechtlichen Verfahren befindet.
Frau Syska erklärt, dass die Verwaltung sich mit den genannten Themen seit über einem Jahr beschäftigt und sich im Verwaltungsapparat gekümmert wird.