Karte: Openstreetmap Lage des Plangebietes
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 04.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen im Dichterviertel“ in Brehna im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB beschlossen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung an diesem Standort sowie in Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung und Fortführung der vorhandenen Erschließungsstraße.
Allerdings hat im Juli 2023 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Es wurde festgestellt, dass der Paragraph, der in der Gesetzesnovelle 2017 in das Baugesetzbuch eingeführt und auch nur mit einer Befristung zur Aufstellung bis zum 31.12.2022 erlassen worden war, grundsätzlich nicht zu einer Entfaltung der Rechtskraft eines Bebauungsplanes führen kann und nach Ansicht des Gerichts gegen EU-Recht verstößt. Dies hat zur Folge, dass nach § 13b BauGB begonnene und noch nicht abgeschlossene oder umgesetzte Planverfahren abzubrechen oder auf ein anderes, in der Regel, auf das reguläre 2-stufige Planverfahren umzustellen sind. Auf Grund dieser Umstände musste die Stadt Sandersdorf-Brehna nunmehr auch dieses Planverfahren zum Bebauungsplan „Wohnen im Dichterviertel“ in ein reguläres 2-stufige Planverfahren für einen Bebauungsplan überführen.
Für den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen im Dichterviertel“ wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und eine Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt erstellt. Das daraus ermittelte Defizit an Biotopwertpunkte ist durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren und über den Bebauungsplan zu binden.
In öffentlicher Sitzung am 28.02.2024 hat der Stadtrat den 2. Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes liegt im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung in der Ortslage von Brehna. Es befindet sich auf einer Ackerfläche südlich der Wohngebietsstraßen Ludwig-Uhland-Straße, Matthias-Claudius-Straße und Theodor-Storm-Straße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 52/23 (teilweise), 363 (teilweise) und 368 der Flur 4 der Gemarkung Brehna mit einer Größe von ca. 17.364 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der 2. Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit Anlagen und Umweltbericht einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
25. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.
Weiterhin werden die nach Einschätzung der Stadt Sandersdorf-Brehna bereits vorliegenden Stellungnahmen aus der vorangegangenen Beteiligung der Behörden mit umweltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen im Internet veröffentlicht:
| Landesverwaltungsamt, Obere Immissionsschutzbehörde vom 04.10.2022 | |
| - | Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche und Staub durch im Nahbereich liegende gewerbliche Betriebe |
| - | Hinweis auf mögliche Vorbelastung durch Verkehrslärm |
| Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 18.10.2022 | |
| - | SG Immissionsschutz: Hinweise auf Schutz vor Baulärm und Baustellenbeeinträchtigungen |
| - | SG Abfallrecht: Hinweise auf Abfallentsorgung, anfallende Bau- und Abbruchabfälle und Baugrubenverfüllungen |
| - | SG Altlasten/Bodenschutz: keine Altlastverdachtsfläche im Plangebiet, Hinweise auf Maßnahmen zum Bodenschutz, mögliche Auffälligkeiten bei Erdarbeiten, schädliche Bodenveränderungen |
| - | SG Naturschutz: Hinweis auf Baumschutzsatzung und Umsetzung der Artenschutzrechtlichen Maßnahmen |
| - | SG Denkmalschutz: Hinweis, dass sich im Planbereich archäologische Kulturdenkmale befinden und Notwendigkeit einer vorgeschalteten archäologischen Dokumentation besteht |
| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 02.09.2022 | |
| - | Hinweis, dass sich im Umfeld archäologische Kulturdenkmale befinden und Notwendigkeit einer vorgeschalteten archäologischen Dokumentation besteht |
| Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 22.09.2022 | |
| - | Hinweise zum geologischen Untergrund und ungünstigen Versickerungsbedingungen |
| Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 29.09.2022 | |
| - | Bedenken zum Entzug landwirtschaftliche Flächen |
| Abwasserzweckverband Westliche Mulde vom 22.09.2022 | |
| - | Hinweis, dass Regenwasserentsorgung über Verbandsanlagen nur mit zusätzlichen Anlagen zur Regenrückhaltung möglich ist |
| LMBV mbH vom 28.09.2022 | |
| - | Hinweise zu Grundwasserständen und -beschaffenheit |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 03.03.2024
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