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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen

Entsprechend der Friedhofssatzung der Stadt Sandersdorf Brehna sind grundsätzlich die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und der sonstigen baulichen Anlagen verantwortlich. Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist jedoch verpflichtet Standsicherheitsprüfungen durchzuführen.

So findet ab der 19. Kalenderwoche 2026 – ab 4. Mai 2026 – die Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale und der sonstigen baulichen Anlagen auf den kommunal verwalteten Friedhöfen der Stadt Sandersdorf-Brehna statt. Diese wird von einem beauftragten Sachkundigen mit einem zugelassenen Prüfgerät (Kipp-Tester) durchgeführt.

Sollten dabei Mängel in der Standsicherheit festgestellt werden, erfolgt eine Information (an den Grabstellen und schriftlich) an die Grabnutzungsberechtigten. In akuten Fällen wird der Grabstein abgesichert oder sofort umgelegt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung Herr Hochmuth unter der Telefonnummer 03493 801-562 (für den Friedhof der Stadt Brehna und den neuen Friedhof Roitzsch) sowie Frau Kugler unter der Telefonnummer 03493 801-561 (für die Friedhöfe in den Ortsteilen Heideloh, Sandersdorf-Brehna, Zscherndorf, Ramsin und Renneritz) zur Verfügung.

Friedhofsverwaltung
Stadt Sandersdorf-Brehna