Wilder Müll ist kein Kavaliersdelikt. Die Entsorgung wird durch Steuergelder bezahlt.
Immer wieder kommt es leider vor, dass Abfälle illegal in der Natur, an Straßenrändern oder auf öffentlichen Plätzen entsorgt werden. Dieser sogenannte „wilde Müll“ ist nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Umweltbelastung und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Als „wilder Müll“ gelten beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Elektrogeräte oder andere Abfälle, die außerhalb der vorgesehenen Entsorgungssysteme abgelegt werden.
So können Sie helfen:
Wenn Sie eine illegale Müllablagerung entdecken, melden Sie diese bitte der zuständigen Abfallbehörde. Wichtig sind dabei:
Zuständig ist:
Fachdienst Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Chemikalienrecht
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Ziegelstraße 10
06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 03493 341 712
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag: | 9:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 – 12:00 Uhr |
Warum das wichtig ist:
Die Entsorgung von wildem Müll verursacht hohe Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden. Gleichzeitig schadet illegal entsorgter Abfall unserer Umwelt und dem Erscheinungsbild unserer Stadt.
Unser Appell:
Schauen Sie nicht weg! Mit Ihrer Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag für eine saubere und lebenswerte Stadt Sandersdorf-Brehna.