Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2023 die Zwischenabwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB zum o. g. Bebauungsplan beschlossen. In gleicher öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde der Beschluss gefasst, den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt.
Das Plangebiet westlich der Ortslage von Sandersdorf, südlich der Zörbiger Straße und nordöstlich der bebauten Ortslage von Ramsin umfasst eine Größe von 19,05 ha und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich im Bereich der ehemaligen Braunkohlegrube „Erich“, die im Jahre 1897 aufgeschlossen wurde, heute im nördlichen Bereich des Kiestagebaus Zscherndorf-Ramsin, welcher zwischenzeitlich aus dem Bergrecht entlassen wurde.
Im Zuge des Aufschlusses des Braunkohletagebaus „Köckern“ wurde die Grube „Erich“ mit den Aufschlussmassen des Tagesbaus verfüllt. Dieses kiesige Material enthält starke Verunreinigungen durch Braunkohlepartikel, bindige Stoffe und grau-schwärzliche Kohle-Sand-Gemische. Unter den heutigen Bedingungen ist das Material technisch und wirtschaftlich nicht aufzubereiten. Folglich als Baustoff nicht einsetzbar und damit aus heutiger wirtschaftlicher Sicht bedeutungslos. Das anstehende Kohle-Sand-Gemisch weist nur geringe sukzessive Vegetationsstrukturen auf. Aufgrund der Vornutzung ist die Fläche als wirtschaftliche „Konversionsfläche“ einzustufen. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Kieswerkstraße gesichert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlich der Kieswerkstraße“ Ortschaft Ramsin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung nebst Anlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom
26. Juni 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 bis 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger terminlicher Vereinbarung in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Raum 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erteilt.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlich der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter www.sandersdorf-brehna.de/Meine-Stadt/Mein-Rathaus-Online/Amtliche-Bekanntmachungen einsehbar.
Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.
Damit wird auch den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o.g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 06.06.2023
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