Am Freitag, dem 09.08.2024 findet in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr im
Bürgerraum des „Paul-Othma-Hauses“
Am Sportzentrum 19
06792 Sandersdorf-Brehna
die Wahl zum Vorschlagsverfahren des/der ehrenamtlichen Stadtwehrleiterin/Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna statt.
Der Stadtwehrleiter ist gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts für die Dauer von sechs Jahren in dem Amt einzusetzen. Er hat hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und ist durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Zum Ehrenbeamten der Feuerwehr darf nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Neben der Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 LVO-FF nachfolgende Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu erbringen:
| - | die abgeschlossene Ausbildung zum „Verbandsführer“, |
| - | die Funktionsübertragung zum „Verbandsführer“ |
| - | eine Mindestdienstzeit in der Funktion „Verbandsführer“ von einem Jahr und |
| - | der abgeschlossene Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“. |
Wahlvorschläge für die Besetzung der Funktion der/des ehrenamtlichen Stadtwehrleiterin/Stadtwehrleiters sind bis zum 19.07.2024, 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna schriftlich einzureichen. Wahlvorschläge können von allen Mitgliedern des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna eingereicht werden.
Als Wahlleiterin des Vorschlagsverfahrens wird benannt:
Frau Jana Pratsch
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna
Wahlberechtigt sind ausschließlich die im Einsatzdienst tätigen Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna unter Vorlage eines gültigen Feuerwehrdienstausweises sowie einem Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass). Für das Vorschlagsverfahren wird ein Wählerverzeichnis geführt.
In der Zeit vom 26.07.2024 bis 09.08.2024 kann durch Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder per E-Mail in der Zeit vom 26.07.2024 bis 09.08.2024 um 09:00 Uhr angefordert werden.
Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Briefwahlunterlagen bis spätesten den 09.08.2024 um 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Stadt Sandersdorf-Brehna vorliegen.
Während des Zeitraums der Briefwahl hat auch jede/r Wahlberechtigte die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna während den Öffnungszeiten abzugeben.
Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt am 09.08.2024 ab 19:00 Uhr im
Bürgerraum des „Paul-Othma-Hauses“
Am Sportzentrum 19
06792 Sandersdorf-Brehna.
Am Anschluss wird das Ergebnis des Vorschlagsverfahrens öffentlich bekannt gegeben.