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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Neueinführung Ortschaftsverfassung Sandersdorf zum 01.07.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Datum vom 15.11.2023 erfolgte die Bekanntmachung der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna. Hier wurde die Neueinführung der Ortschaftsverfassung für die Ortschaft Sandersdorf zum 01.07.2024 bekanntgegeben. Demnach gehören zur Stadt Sandersdorf-Brehna ab dem 01.07.2024 die Ortschaften Stadt Brehna, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch, Sandersdorf und Zscherndorf.

Auf Grund dieser Neueinführung der Ortschaft Sandersdorf mit gleichzeitigem Ortsteil Sandersdorf ergeben sich Änderungen in den Registern der Stadt Sandersdorf-Brehna, u.a. in den Melde-, Pass- und Personalausweisregistern.

Die Hinzufügung des Ortsteils Sandersdorf erfolgt in diesen Registern automatisch, sodass bei Neubeantragung von Dokumenten bzw. bei Meldevorgängen ab dem 01.07.2024 der „OT Sandersdorf“ mit aufgeführt ist.

Es besteht kein Zwang zur Aktualisierung der Anschrift in den Personaldokumenten, da sich weder Straßennamen noch Postleitzahlen bzw. Wohnortänderungen ergeben. Freiwillige Aktualisierungen des Ortsteils in den Personalausweisen bzw. Reispässen sind jedoch möglich und gebührenfrei. Jedoch bleiben Neubeantragungen von Dokumenten weiterhin gebührenpflichtig.

Für die Bürgerinnen und Bürger im zukünftigen OT Sandersdorf ergibt sich hieraus folgende amtliche Schreibweise der Anschrift ab 01.07.2024:

Erika Mustermann

OT Sandersdorf

Musterstraße 1

06792 Sandersdorf-Brehna

Die Änderung der Anschriften in den Personaldokumenten ist ab 01.07.2024 an folgenden Stellen möglich:

Stadt Sandersdorf-Brehna sowie

Stadt Sandersdorf-Brehna

Einwohnermelde- und Passwesen

Einwohnermelde- und Passwesen

OT Sandersdorf

OT Brehna

Bahnhofstraße 2

Bitterfelder Straße 28/29

06792 Sandersdorf-Brehna

06796 Sandersdorf-Brehna

Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten.

Ihr Einwohnermeldeamt