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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 6/2025
Nichtamtlicher Teil - Stadtgeschehen
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Hinweis zu Feuerwerkszündungen – Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt

In den vergangenen Wochen wurde von Bürgerinnen und Bürgern wiederholt auf vermehrte private Feuerwerke an Wochenenden hingewiesen. Viele Menschen empfinden die Knalleffekte außerhalb von Silvester als störend oder belastend – insbesondere Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Für Haus- und Wildtiere bedeuten die lauten Geräusche, Lichtblitze und Gerüche oft erheblichen Stress und Angst.

Wir nehmen diese Rückmeldungen sehr ernst. Bürgermeisterin Steffi Syska betont:

„Feuerwerk kann ein schöner Moment sein – aber es muss im Rahmen bleiben. Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere sowie das Einhalten der gesetzlichen Regeln sind das Mindeste, was wir erwarten dürfen.“

Was ist erlaubt – und was nicht?

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Deutschland streng geregelt.

Erlaubt ist es grundsätzlich nur in der Silvesternacht vom 31. Dezember bis 1. Januar. Wer außerhalb dieses Zeitraums Feuerwerkskörper zünden möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde.

Dabei gilt:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Genehmigung – jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft.

  • Private Anlässe wie Hochzeiten oder Geburtstage sind nicht automatisch genehmigungsfähig.

  • In dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe sensibler Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Tierheime) sind Genehmigungen sehr unwahrscheinlich.

Bußgelder und Strafen

Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Laut Bußgeldkatalog gelten u. a. folgende Sanktionen:

Zuwiderhandlung Bußgeld / Strafe

Feuerwerk ohne Genehmigung außerhalb von Silvester gezündet

bis 10.000 €

Nicht zertifizierte Pyrotechnik gezündet oder hergestellt

bis 50.000 € oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Gefährdung anderer Personen oder fremder Gegenstände durch Feuerwerk

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre

Bitte beachten Sie: Auch das unerlaubte Zünden kleiner Feuerwerkskörper kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeld geahndet werden. Die Polizei ist in solchen Fällen Ansprechpartner.


Unser Appell: Rücksicht statt Rakete

Feuerwerk hat seine Tradition – doch wir alle tragen Verantwortung für unsere Umwelt und Mitmenschen. Deshalb bitten wir:

  • Verzichten Sie auf unangemeldete Feuerwerke.

  • Denken Sie an Tiere, Nachbarn, ältere Menschen und die Umwelt.

  • Halten Sie sich an gesetzliche Vorgaben.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung