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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna

Quelle: LVermGeo - Sachsen-Anhalt Viewer 2026

Lage in der Ortschaft

Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna in der Fassung vom April 2026 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Anlagen gebilligt. Ebenso wurde beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie von den Nachbargemeinden und -städte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte sowie für die Errichtung der geplanten Haupterschließung des Industriegebietes in Form eines Kreisverkehrs für das Industriegebiet Brehna.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Bundesautobahn 9 (Berlin – München), wird im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch die Münchener Straße und im Süden durch die Bestandsbebauung des Gewerbegebietes begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 39/3, 39/4 (teilw.), 157 (teilw.) und 189 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Brehna mit einer Größe von insgesamt 31.320 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom

01. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter:

www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Sandersdorf-Brehna/startseite 

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs 2 BauGB im Zeitraum vom

22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ort:

Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogenen Informationen zum Planverfahren sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor:

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Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:

Lärmeinwirkung durch Lage des Plangebiets (Vorbelastung), Erholungsfunktion nicht betroffen,

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Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

vorhandene Biotoptypen, Vegetationsbestand, vorkommende Arten und Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen,

-

Fläche:

Intensivierung, Flächeninanspruchnahme,

-

Boden:

Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktion,

-

Wasser:

bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer,

-

Klima und Luft:

Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen,

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Landschaft:

bau-, anlagen- und betriebsbedingte Änderung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben,

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Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

keine Beeinträchtigungen,

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Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den aufgeführten Schutzgütern,

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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur ganzheitlichen Betrachtung der Schutzgüter und als Grundlage für Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen,

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Schallimmissionsprognose erstellt durch akib Sachverständigen- und Ingenieurgesellschaft vom 03.12.2024

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Entwässerungskonzept Fichtner Water & Transportation GmbH vom Oktober 2025

Hinweise aus den Stellungnahmen des Vorentwurfs:

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Abwasserzweckverband vom 10.01.2025 zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung,

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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 30.01.2025 zur Darstellung/Flächenausweisung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche,

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Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 10.02.2025 zur Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern,

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Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 23.01.2025 zur Empfehlung einer standortbezogenen Baugrunduntersuchung,

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 vom 16.01.2025 zum Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,

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Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 02.04.2025 und 07.04.2025 zum Artenschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutzgesetz, Schallemissionskontingentierung, Niederschlagswasserentsorgung, Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 28.05.2026

Steffi Syska
Bürgermeisterin