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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Paul-Schiebel-Straße“ in der Ortschaft Roitzsch

Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Paul-Schiebel-Straße“ in der Ortschaft Roitzsch im Planverfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand April 2026) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städten erfolgt gemäß § 2 BauGB.

Mit dem Planverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich geschaffen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für maximal vier Baugrundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden in Form von Eigenheimen. Darüber hinaus soll durch die Planung die verkehrliche Erschließung bislang unbebauter Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs des seit 1993 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 Wohngebiet „Paul-Schiebel-Straße/Betriebsbahntrasse“ optimiert werden.

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet östlich der „Paul-Schiebel-Straße“. Er umfasst die Flurstücke 1679 sowie teilweise 1682 der Flur 4 und die Flurstücke 126/24 sowie Teilflächen der Flurstücke 127/24 und 175/72 der Flur 12 in der Gemarkung Roitzsch und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Paul-Schiebel-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung nebst Anlage (Stand April 2026) werden im Zeitraum vom

08. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter: www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachung-Baugesetzbuch  sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/Portal/Sandersdorf-Brehna/startseite 

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ort: → Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2

06792 Sandersdorf-Brehna

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 02.06.2026

Steffi Syska
Bürgermeisterin