Ein gutes Miteinander lebt davon, dass alle ein wenig Rücksicht aufeinander nehmen. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sandersdorf-Brehna regelt deshalb verschiedene Alltagssituationen, in denen Sicherheit, Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig sind.
Ein häufiges Thema ist Lärm. In Sandersdorf-Brehna gelten Ruhezeiten: sonn- und feiertags ganztägig, montags bis samstags die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. In diesen Zeiten sind Tätigkeiten zu vermeiden, die andere wesentlich stören können. Dazu gehören zum Beispiel laute Haus- und Gartenarbeiten mit motorbetriebenen Geräten, Hämmern, Holzhacken, laute Musik oder das Spielen von Musikinstrumenten.
Auch die Tierhaltung ist geregelt. Haustiere sind so zu halten, dass andere nicht gefährdet oder während der Ruhezeiten durch langanhaltendes Bellen, Heulen oder ähnliche Geräusche gestört werden. Hunde sind innerhalb geschlossener Ortschaften auf öffentlich zugänglichen Flächen anzuleinen. Zudem sind Verunreinigungen durch Tiere unverzüglich zu beseitigen. Auf Kinderspielplätzen, Spielwiesen und Sportplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind offene Feuer im Freien. Grundsätzlich ist das Anlegen und Unterhalten offener Feuer verboten. Ausgenommen sind Grillgeräte, Feuerkörbe und Feuerschalen auf Privatgrundstücken bis zu einem Durchmesser von einem Meter. Dabei darf nur trockenes, unbelastetes Holz verwendet werden. Gartenabfälle, Bauholz oder ähnliche Materialien dürfen nicht verbrannt werden. Bei Waldbrandstufe 3, ab Windstärke 6 oder bei Inversionswetterlagen sind auch genehmigte oder sonst zulässige Feuer untersagt. Traditions- und Lagerfeuer können in begründeten Ausnahmefällen durch die Stadt genehmigt werden.
Wer öffentliche Veranstaltungen mit Beschallungstechnik plant, muss diese rechtzeitig anzeigen. Die Anzeige soll spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich erfolgen und Angaben zur Art der Veranstaltung, zum Veranstaltungsort, zur Veranstaltungszeit und zur erwarteten Gästezahl enthalten.
Die Verordnung enthält außerdem Regelungen zum Schutz von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässern. So dürfen öffentliche Anlagen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren oder zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Papierkörbe im öffentlichen Raum sind nur für unterwegs anfallende Abfälle gedacht. Auch das Waschen von Fahrzeugen mit umweltgefährdenden Stoffen auf Straßen, in öffentlichen Anlagen oder in der Nähe von Gewässern ist untersagt.
Wichtig sind zudem Pflichten rund um Grundstücke und Verkehrssicherheit. Äste, Zweige und Hecken dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen oder Straßenbeleuchtung sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen beeinträchtigen. Über Geh- und Radwegen ist ein Lichtraum von mindestens 2,50 Metern, über Fahrbahnen von mindestens 4,50 Metern freizuhalten. Auch Hausnummern müssen gut sichtbar, lesbar und wetterfest angebracht sein.
Die Gefahrenabwehrverordnung soll nicht bevormunden, sondern helfen, Gefahren zu vermeiden und ein rücksichtsvolles Zusammenleben zu sichern. Viele Regelungen betreffen alltägliche Situationen – vom Grillen über die Mittagsruhe bis zur Hundehaltung. Wer unsicher ist, ob für ein Vorhaben eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist, kann sich an die Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna wenden.
Nachlesen können Sie die Gefahrenabwehrordnung auf der Website der Stadt unter www.sandersdorf-brehna.de -> Meine Stadt -> Ortsrecht -> Bau- und Ordnungsverwaltung -> Gefahrenabwehrverordnung.