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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Bericht aus dem Stadtrat - Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse

Sitzungsnummer: SR SB – 005/2023

Sitzung vom: 24.05.2023

Sitzungsort: MGT Sandersdorf, Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf-Brehna

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Zwischenabwägung) des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin

DSNR: 041/2023

BSNR: SR SB – 031/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt wie folgt:

1.

Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbargemeinden und -städten vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammengefasst:

a)

Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft werden gemäß Anlage 1 zum Beschluss abgewogen bzw. berücksichtigt (Anlage 1 – Abwägung Seite 1 bis Seite 16),

b)

Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte werden gemäß Anlage 2 zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 2 – Abwägung Seite 1 bis Seite 38),

c)

Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente zum Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Anlagen) einzustellen.

2.

Der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Abs 2 BauGB S. 5 die Möglichkeit gegeben, Einsicht in das Ergebnis der Zwischenabwägung zu nehmen. Die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, wird im Amtsblatt „Der Lindenstein“ und auf der Homepage der Stadt Sandersdorf-Brehna öffentlich bekannt gemacht.

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und -städte, die Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind dem fertig gestellten Bebauungsplan mit einer Stellungnahme beizufügen.

Der Beschluss wird mit 14 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien "Nördlich der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin

DSNR: 042/2023

BSNR: SR SB – 032/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt wie folgt:

1) Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin für das Gebiet der Gemarkung Ramsin, Flurstück 44/15 der Flur 1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung bestätigt. Die Begründung Teil I und der Umweltbericht Teil II nebst Anlagen werden gebilligt.

2) Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den Textliche Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen, dem Umweltbericht Teil II mit Anlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung sind gleichzeitig die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt für die Dauer eines Monats während der üblichen Dienstzeiten am Verwaltungssitz der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 in 06792 Sandersdorf-Brehna. Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann einzustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Beschluss wird mit 14 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Widmung einer Erschließungsstraße in der Ortschaft Renneritz der Stadt Sandersdorf-Brehna

DSNR: 051/2023

BSNR: SR SB – 033/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsstraße „Elfenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 in 06792 Sandersdorf-Brehna, OT Renneritz gemäß § 6 StrG LSA als Gemeindestraße.

Der Beschluss wird mit 8 JA-Stimmen, 4 NEIN-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.