Der aktuelle Gemeindeelternrat von Sandersdorf-Brehna.
Die Sitzung des Stadtrates Sandersdorf-Brehna fand am 25. Juni 2025 im Mehrgenerationentreff Sandersdorf statt. Ein Tagesordnungspunkt musste kurzfristig entfallen: Der Jahresbericht des Stadtwehrleiters konnte nicht vorgestellt werden, da dieser im Einsatz bei einem Großbrand in Rödgen war.
1. Hauptsatzung und Geschäftsordnung: Änderung notwendig
Die Kommunalaufsicht hat auf Änderungsbedarf in der Hauptsatzung und Geschäftsordnung hingewiesen. Diese Änderungen sollen im Stadtrat im August beschlossen werden. Konkret geht es um:
Die Streichung eines Paragrafen zur Forderungsniederschlagung, da dieser doppelt geregelt ist.
Die Streichung der Formulierung über die Informationspflicht der Bürgermeisterin über die Eckpunkte wesentlicher Beschaffungskriterien, der im Haushalt festgelegten Wertgrenze, da dies zu unkonkret ist. Eine vorherige Beteiligung des Stadtrates vor Investitionen von beweglichen Anlagevermögen von mehr als 50.000 € durch die Genehmigung wesentlicher Beschaffungskriterien regelt bereits die Zuständigkeit.
Und: Die Regeln zur Einwohnerfragestunde in den Ortschaftsräten sollen in die Geschäftsordnung des Stadtrates aufgenommen werden – wie es das Kommunalverfassungsgesetz vorschreibt. Hierbei handelt es sich um eine systematische Verschiebung, inhaltlich ist keine Änderung vorgesehen.
2. Bürgerdialoge in Ramsin und Glebitzsch
Die Stadt setzt ihre Reihe von Bürgerdialogen fort – in Ramsin und Glebitzsch fanden bzw. finden Veranstaltungen statt, um mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen.
3. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Die Stadt beginnt die Fortschreibung ihres Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Am 5. August wird es dazu eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Zscherndorf (Geschwister-Scholl-Heim) geben. Zusätzlich wird es Beteiligungsformate online und in Präsenz sowie die Gründung eines Bürgerrates geben.
Ergänzung: Arbeitsgruppe Wappen
Die AG Wappen hat sich auf eine Schildform geeinigt (sogenannte „4er-Form“), aus sieben Varianten wurden zwei neue Entwürfe erstellt. In einer vierten Runde sollen nun zwei bis drei Favoriten erkoren werden, dem Stadtrat vorgestellt und anschließend in die öffentliche Beteiligung gehen.
StR Hennig wies auf die Parkverstöße in Brehna während des Kinder- und Heimatfestes hin. Bürgermeisterin Syska erläutert, dass es sich um 16 „Knöllchen“ handelt, davon 8 an Brehnaer Bürger – auf einer Kreisstraße, auch auf dem Grünstreifen und das gegenüber den zusätzlich ausgewiesenen Parkplätzen. Sie betonte, dass sich in dieser Hinsicht, nicht die Schilder das Problem seien, sondern, dass einfach falsch geparkt wurde.
StR Kaltofen berichtet als Verbandsvorsitzender vom Technologiepark Mitteldeutschland sowie über die dortige Entwicklung.
StR Mölle informierte aus der Sitzung des Zweckverbandes Goitzsche
Übernahme der Bergbau-Exponate (Elektrolok der Bernsteinvilla u.a.), initiiert vom Verein der Bergleute.
Deutliche Kritik am Jahresabschluss 2017: über 50.000 € öffentliche Gelder nicht nachvollziehbar juristische Prüfung zur Verjährung läuft.
StR Römbach: Anfragen zur Grünpflege – insbesondere der Rasenschnitt am Lutherplatz wurde thematisiert.
StRin Wolkenhaar: Dank an die Stadt für den Weinfrühling – ein voller Erfolg, sehr gelungene Veranstaltung. Er sprach die anwesenden Stadträte an, dass doch beim nächsten Mal mehr der Einladung zum Frühjahrsempfang folgen.
Im Kultur- und Sportzentrum Brehna werden neue Vereinsräume für den TSV Blau-Weiß Brehna entstehen. Geplant ist die kostengünstigere Variante ohne barrierefreies WC im Obergeschoss. Die barrierefreien Toiletten im Erdgeschoss des Hauses bleiben nutzbar.
Wichtig: Die Kosten sind gestiegen, da bei der Entkernung des Gebäudes unerwartete Schäden festgestellt wurden – insbesondere am Dach und der Zwischendecke. Die Sanierung dieser Bereiche ist für die langfristige Nutzung notwendig.
Gesamtkosten: 387.000 €
Fördermittel: 258.000 € zugesagt
Eigenanteil der Stadt: 129.000 €
Beschluss: Der Stadtrat stimmte der Umsetzung der Planung und einer überplanmäßigen Auszahlung von 111.000 € zu. Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung bereits eingeplanter Mittel.
Die Stadt will das ehemalige Rathaus in Brehna (Bitterfelder Straße) wieder nutzbar machen, um dem gestiegenen Personal- und Flächenbedarf gerecht zu werden. Durch eine Sanierung soll ein modernes, barrierearmes Verwaltungsgebäude entstehen, das auch als Archivstandort dienen kann.
Kernpunkte:
Energetische Teilsanierung
Barrierearmer Zugang
Fördermittel in Höhe von ca. 800.000 € beantragt
Sperrvermerk in Höhe von rund 1,2 Mio. € wurde aufgehoben
Zweckbindung: Gebäude muss 20 Jahre lang Verwaltungszwecken dienen
Stimmen aus dem Stadtrat:
Grundsätzlich begrüßt die überwiegende Mehrheit die Investition. Es sei eine strategisch richtige Entscheidung für eine attraktive Verwaltung und die Bürgernähe vor Ort. Auch der Stadtratsvorsitzende betonte die Bedeutung als dauerhafte Verwaltungs-Außenstelle. Kritische Anmerkungen, gab es, da die Konzeptionierung der zukünftigen zwei Verwaltungsstandorte und der allgemeinen Stadtentwicklung als unvollständig wahrgenommen wurde.
Ein neues Wahlverfahren für die Elternvertretungen in den Kitas wurde verabschiedet. Ziel: mehr Beteiligung durch flexiblere Abläufe.
Neuerungen:
Wahltag wird von der Kita-Leitung festgelegt
Wählen ist morgens und nachmittags möglich
Jeder Sorgeberechtigte hat eine Stimme (nicht mehr pro Kind)
Briefwahl ist weiterhin nicht vorgesehen
Die Elternvertretungen wurden bereits beteiligt und stimmten den Änderungen zu. Die neue Satzung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Ein weiterer Kommentar von Bürgermeisterin Syska brachte ebenfalls Klarheit: Es handelt sich um den Gemeindeelternrat (und nicht wie bisher benannt der Stadtelternrat).
Das ehemalige Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) der Ortsfeuerwehr Sandersdorf sollte laut Stadtratsbeschluss vom November 2024 für mindestens 9.500 € über ein spezialisiertes Auktionshaus verkauft werden.
Bei zwei Auktionen – im Frühjahr und erneut im Mai 2025 – ging jedoch kein Gebot ein. Das beauftragte Auktionshaus sieht den angesetzten Mindestpreis als zu hoch an und schlägt vor, das Startgebot auf 4.500 € zu senken. Nur so bestehe eine realistische Chance, das Fahrzeug verkaufen zu können.
Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung und beschloss einstimmig, das Mindestgebot auf 4.500 € zu reduzieren.
Zusätzlich kam aus dem Haupt- und Finanzausschuss der Hinweis, den Verkauf auch über das Amtsblatt bekannt zu machen. Damit sollen auch Interessenten aus der Region auf das Fahrzeug aufmerksam werden.