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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Verkauf bebautes Grundstück

Die Stadt Sandersdorf-Brehna, als Eigentümerin, verkauft nachfolgendes Grundstück

Objektnummer:

1

Lage:

OT Beyersdorf, Schulplatz 3

Nutzung:

Gebäude- und Freifläche

Katasterangaben:

Gemarkung Glebitzsch Flur 7

Flurstück 40/12 und 80/37

Flächenangaben:

497m² und 143m²

Das Grundstück ist mit einem unbewohnten Mehrfamilienhaus bebaut und hat eine Gesamtgröße von 640 m². Das Grundstück befindet sich in guter Wohnlage, direkt auf dem Dorfplatz.

Im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses befinden sich 2 Wohnungen (78,77 m² und 65,45 m²), im Obergeschoss befinden sich 3 Wohnungen (28,65 m², 63,18 m² und 65,45 m²). Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Mehrfamilienhaus ist als Einzeldenkmal eingestuft.

Ein Gutachten über den Verkehrswert aus dem Jahr 2022 liegt vor. Das Gutachten kann zu den Sprechzeiten bei der Stadt Sandersdorf-Brehna, SB Liegenschaften, Bahnhofstraße 02, 06792 Sandersdorf-Brehna eingesehen werden.

Gebot:

Die Veräußerung erfolgt zum Höchstgebot.

Die Angebote sind zu richten an

Stadt Sandersdorf-Brehna

Liegenschaften

Bahnhofstraße 02

06792 Sandersdorf-Brehna.

Die Gebote müssen spätestens bis zum 20.08.2025, 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gebot zur Grundstücksausschreibung Objekt 1 – nicht öffnen“ eingegangen sein.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

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Kaufpreisangebot

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Vorhabenplan in Form eines Erläuterungstextes zur künftigen Nutzung

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Kostenschätzung des/der beabsichtigten Bauvorhabens/Sanierung

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Angaben der geplanten zeitlichen Realisierung

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Finanzierungsbestätigung und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Flurstücke und zum/zur beabsichtigten Bauvorhaben/Sanierung bestätigt.

Die Veräußerung erfolgt unter Eintragung einer Mehrerlösklausel und der Verpflichtung zur Umsetzung des Bauvorhabens/der Sanierung innerhalb von 5 Jahren.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Sandersdorf-Brehna.

Liegenschaften
Bereich Bauamt