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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Der Landrat) über das ergänzende Anhörungsverfahren gemäß § 73 Abs. 8 i.V.m. Abs. 3 VwVfG im Planfeststellungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I mit einem Abschnitt der Klasse 0

auf dem Gelände der GP Günter Papenburg AG in Roitzsch

Die Vorhabenträgerin (GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) beantragt. Der Erstantrag datiert auf den 22.01.2018.

Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden:

Gemarkung Roitzsch, Flur 1, Flurstück 16/8, sowie Flur 2, Flurstücke 1/7 und 22/3.

Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

Die GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH plant am Standort Roitzsch (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) zur dauerhaften Ablagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Abfällen mit geringen bis mittleren Schadstoffgehalten, z.B. Bodenaushub und Bauschutt) die Errichtung und den Betrieb einer Deponie mit Deponieabschnitten der Deponieklassen DK I und DK 0 (DK I/0).

Der Antrag der GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH beinhaltet folgende wesentliche Einzelaspekte:

Angrenzung an die bereits vorhandene Fläche der aktuell betriebenen Deponie DK II

Ablagerungsfläche der geplanten Deponie DK I/0 von insgesamt ca. 27,7 ha

Planfläche DK I beträgt ca. 22,5 ha

Planfläche DK 0 beträgt ca. 5,2 ha

Die maximale Höhe der Deponie soll ca. 124 m NHN (ca. 30 m ü. GOK) betragen.

Das geplante Gesamtvolumen soll ca. 4,2 Millionen m³ betragen.

Beantragtes Basisabdichtungssystem: DK I – 2-lagige mineralische Dichtungsschicht oberhalb der technischen Barriere mit einer Schichtstärke von 1,5 m zzgl. einer geotextilen Schutzlage und einer sandgefüllten Schutzbahn zum Schutz der Dichtung/Entwässerungsschicht; DK 0 – mineralische Basislage (Schichtstärke 1,0 m) zzgl. einer geotextilen Schutzlage und einer sandgefüllten Schutzbahn zum Schutz der Dichtung/Entwässerungsschicht

Entwässerungssystem: Deponiebasisentwässerungssystem mit Entwässerungsschicht, Sickerrohren, Sickerwassersammelleitungen, Sammel-/Kontrollschächten sowie 3 Sickerwassersammelbecken

Oberflächenabdichtung: DK I – Wasserhaushaltsschicht (Schichtstärke 2,0 m); DK 0 – Rekultivierungsschicht (Schichtstärke 1,0 m)

Prognostizierte Laufzeit der Ablagerungsphase:

ca. 50 Jahre.

Für das Vorhaben besteht nach § 35 Abs. 2 Satz 2 KrWG i.V.m. § 9 UVPG in der am 15.05.2017 geltenden Fassung i.V.m. Anlage 1 Nr. 12.2.1 zum UVPG in der am 15.05.2017 geltenden Fassung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Eine erste Auslegung der Antragsunterlagen mit Stand 28.10.2020 fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits im Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 01.04.2021 und der diesbezügliche Erörterungstermin am 13./14.06.2022 statt.

Aufgrund von Änderungen an den Antragsunterlagen sowie der durch die Änderungen bedingten erstmaligen Betroffenheit der Gemeinde Schkopau (Landkreis Saalekreis) ist es gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG erforderlich, die vollständigen Antragsunterlagen erneut auszulegen.

Die Auslegefassung datiert auf den 28.10.2020 für die unveränderten Planunterlagen Band 1 bis 4. Die geänderten Unterlagen (5 Ordner) wurden in den Jahren 2025 und 2026 fertiggestellt.

Geändert wurden folgende Unterlagen:

-

Erläuterungsbericht

-

Bedarfsnachweis

-

bautechnische Trennung beider Deponieabschnitte

-

Alternativenprüfung

-

Hydroisohypsenpläne (ergänzt mit Stand: III. Quartal 2024)

-

Fachgutachten Staub und Lärm

-

Antrag auf Waldumwandlung

-

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-

Landschaftspflegerischer Begleitplan

-

Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Des Weiteren wurden folgende Unterlagen neu erarbeitet und sind nun Bestandteil der Antragsunterlagen:

-

Ausarbeitung zu CO2-Emissionen lt. Bundesklimaschutzgesetz

-

Zauneidechsenschutzkonzept

-

Antrag auf Erstaufforstung.

Die Erstaufforstung ist in der Gemeinde Schkopau nördlich der Ortschaft Lochau in der Gemarkung Lochau, Flur 2, 3 und 5, auf einer ca. 11,9 ha großen, aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche geplant.

Bekanntmachung der Auslegung

Der geänderte Plan, aus dem sich Art, Umfang, Anlass und Lage des Vorhabens ergeben, liegt gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 KrWG i. V. m. § 9 UVPG in der am 15.05.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 73 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5 VwVfG einen Monat lang in der Zeit vom

Montag, 17. August 2026 bis einschließlich Donnerstag, 17. September 2026

an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

- Stadt Sandersdorf-Brehna -

während der üblichen Sprechzeiten

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

9:00 bis 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf.

- Stadt Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch -

Dienstags im Zeitraum 14:00 – 18:00 Uhr

in der Außenstelle Roitzsch der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Altes Rathaus Roitzsch,

Friedrich-Ebert-Straße 5, 06809 Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch.

- Stadt Bitterfeld-Wolfen -

während der Dienststunden

Montag

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Dienstag

9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Freitag

9:00-12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Rathaus Bitterfeld (Raum DZ 206; Sekretariat Amt für Tiefbau und Kommunalwirtschaft), Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Stadt Bitterfeld

Eine Einsichtnahme ist nur bei vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 03494 / 6660 686 und einer Terminabstimmung möglich.

- Gemeinde Schkopau -

während der Dienststunden

Montag

9:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 14:00 Uhr

Donnerstag

9:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

9:00 bis 12:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau. Zur Einsichtnahme ist eine Anmeldung im Sekretariat unter der Telefonnummer 03461 / 7303-510 oder der E-Mailadresse info@gemeinde-schkopau.de erforderlich.

- Landkreis Anhalt-Bitterfeld -

während der Sprechzeiten

Dienstag:

9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag:

9:00 - 12:00 Uhr

bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Untere Abfallbehörde, Zeppelinstraße 15, Raum E64, 06366 Köthen (Anhalt) (Einsichtnahme nur bei vorheriger telefonischer/digitaler (per E-Mail) Anmeldung und möglich; Tel.-Nr.: 03496 / 60 - 1311; E-Mail: abfallbehoerde@anhalt-bitterfeld.de).

Außerdem sind die vollständigen Antragsunterlagen im Internet unter www.anhalt-bitterfeld.de unter der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung. Auf dieser Internetseite wird für die Dauer des o. g. Zeitraums der Auslegung auch ein Link zu den Antragsunterlagen führen. Die Antragsunterlagen werden somit parallel für 1 Monat auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zugänglich gemacht.

Weiterhin können für die Dauer der Auslegung (1 Monat) die vorgenannten Unterlagen auch über das zentrale Internetportal https://uvp-verbund.de abgerufen werden.

Maßgeblicher Inhalt sind die zur Einsichtnahme bei den o.g. Stellen ausliegenden Antragsunterlagen.

1.

Einwendungen gegen den Plan von denjenigen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG oder sonstige Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 UVPG in der am 15.05.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 73 Abs. 4 Satz 1 und 5 VwVfG), also spätestens bis zum 01.10.2026 an die Planfeststellungsbehörde gerichtet werden.

 

Die Einwendungen, Stellungnahmen oder Äußerungen sind über einen der folgenden Wege einzureichen:

 

-

schriftlich oder zur Niederschrift an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Untere Abfallbehörde, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) bzw. an die auslegenden, o.g. Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen unter den jeweiligen Anschriften oder

 

-

elektronisch per E-Mail mit einem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokument an

deponie@anhalt-bitterfeld.de

 

Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. Die Einwendungen, Stellungnahmen oder Äußerungen sollen den vollständigen Namen des Einwendenden, Stellungnehmers oder Äußernden sowie dessen vollständige Anschrift enthalten. Aus den Einwendungen, Stellungnahmen oder Äußerungen muss zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen.

 

Mit Ablauf dieser Einwendungs- und Äußerungsfrist sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 UVPG in der am 15.05.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt gemäß § 73 Abs. 4 Satz 6 VwVfG für Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen entsprechend.

 

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wurden (gleichförmige Eingaben gemäß § 17 VwVfG), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2.

Die im laufenden Anhörungsverfahren bereits erhobenen Einwendungen behalten vollumfänglich ihre Gültigkeit und werden im Verfahren weiterhin berücksichtigt.

3.

Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Veröffentlichung des Plans.

4.

Über die Erforderlichkeit eines erneuten Erörterungstermins nach § 73 Abs. 6 VwVfG sowie der Art und Weise der Durchführung – in Präsenz oder im Rahmen einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 PlanSiG a.F. – wird nach Beendigung der Einwendungsfrist entschieden.

 

Sollte ein Termin stattfinden, werden dort die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich und auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bekannt gemacht. Sind außer der Benachrichtigung des Trägers des Vorhabens und der Behörden mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich, d.h. es sind nur Personen, Behörden und Verbände (Beteiligte/Betroffene) zugelassen, die fristgerecht Stellungnahmen abgegeben bzw. Einwendungen erhoben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall ebenfalls die Untere Abfallbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, zu geben ist.

 

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu erörtern, soweit dies für die Planfeststellung nach dem KrWG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, Gelegenheit zu deren Erläuterung geben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der für das Verfahren zuständigen Behörde, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungs- und Äußerungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt.

 

Das erneute Anhörungsverfahren ist anschließend beendet.

5.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen bzw. Abgabe von Stellungnahmen oder sonstigen Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

6.

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender/innen und diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Äußerung abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

 

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabenträgerin und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1e DSGVO. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/.

Köthen (Anhalt), 02.07.2026

Im Auftrag
i.O. gez. Danneberg
Danneberg
Fachbereichsleiterin Umwelt- und Klimaschutz