Zur Teilnahme an der Landtagswahl am 06.09.2026 wird allen Wahlberechtigten in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Zeitraum vom 30.07.2026 bis zum 16.08.2026 der Wahlbenachrichtigungsbrief durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Wenn Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben und es Ihnen nicht möglich ist am Wahlsonntag, den 06.09.2026, vor Ort in einem Wahllokal wählen zu gehen, dann können Sie per Briefwahl Ihr Wahlrecht wahrnehmen. Dafür müssen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen und diese bis zum Wahltag wieder an die Stadt Sandersdorf-Brehna zurücksenden.
| Briefwahlunterlagen können Sie beantragen indem Sie: | ||
| - | die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes nutzen und den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines ausfüllen und frankiert auf dem Postweg zurücksenden oder in einen Briefkasten der Stadt Sandersdorf-Brehna einwerfen | |
| oder | ||
| - | den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone scannen und elektronisch einen Antrag stellen | |
| oder | ||
| - | einen formlosen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an einwohnermeldeamt@sandersdorf-brehna.de oder per Fax an 03493 80161 senden. Der formlose Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines muss mindestens folgende Angaben enthalten: | |
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| - | Name, Vorname |
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| - | Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) |
| - | Geburtsdatum |
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| - | Benennung der Zustelladresse, falls diese abweichen soll |
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen können in begründeten Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, 06.09.2026 um 15.00 Uhr, beantragt und ausgegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt) können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge am 30.07.2026 sowie anschließender Fertigung und Auslieferung der Stimmzettel von der Meldebehörde versendet werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die beantragten Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl daher voraussichtlich erst ab dem 10.09.2026 durch die Stadt Sandersdorf-Brehna versandt bzw. ausgegeben werden können!
Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen können Sie bequem von zu Hause aus wählen. Dazu verfahren Sie einfach nach der Anleitung, welche auf dem Merkblatt zur Briefwahl beschrieben ist. Das Merkblatt liegt den Briefwahlunterlagen bei.
| Die Rücksendung der Wahlbriefumschläge hat an die Stadt Sandersdorf-Brehna zu erfolgen. Dies ist können Sie indem Sie den Wahlbriefumschlag: | |
| - | portofrei in jeden beliebigen Postkasten der Deutschen Post AG bis spätestens am 03.09.2026 einwerfen, |
| - | in einen Briefkasten der Stadt Sandersdorf-Brehna einwerfen: |
| - | in der Hauptverwaltung in Sandersdorf bis spätestens 06.09.2026, 18.00 Uhr |
| - | in der Außenstelle Brehna bis spätestens 05.09.2026, 10.00 Uhr |
| oder | |
| - | in den Einwohnermeldeämtern in Sandersdorf und Brehna zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgeben. |
Vom 10.08. - 04.09.2026 können Sie auch vor Ort in den Briefwahlstellen der Einwohnermeldeämter in Sandersdorf und Brehna ohne vorherige Terminvereinbarung per Briefwahl wählen. Zur Wahrnehmung des Wahlrechts sind der Personalausweis bzw. Reisepass und der jeweilige Wahlbenachrichtigungsbrief bereitzuhalten.
Für die rechtzeitige Zustellung bzw. Abgabe der Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Stelle ist der Wahlberechtigte selbst verantwortlich.
Die Abgabe der Wahlbriefe in einem Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich.
Anschrift und Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter (Meldebehörde):
Hauptverwaltung in Sandersdorf
OT Sandersdorf, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Außenstelle Brehna,
OT Brehna, Bitterfelder Straße 28/29, 06796 Sandersdorf-Brehna
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Am 04.09.2026 ist das Einwohnermeldeamt in Sandersdorf zusätzlich bis 15.00 Uhr geöffnet.