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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Stadtrat tagte am 17. Geburtstag der Stadt Sandersdorf-Brehna

Das neue Stadtwappen der Stadt Sandersdorf-Brehna.

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna kam am 1. Juli 2026 zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Der Sitzungstag fiel zugleich auf ein besonderes Datum: Sandersdorf-Brehna feierte an diesem Tag seinen 17. Stadtgeburtstag. Bürgermeisterin Steffi Syska wies in ihren Informationen auf diesen Anlass hin und erinnerte damit daran, dass die Stadt Sandersdorf-Brehna am 1. Juli 2009 im Zuge der Gemeindegebietsreform entstanden ist.

Neben zahlreichen Finanz- und Satzungsthemen standen unter anderem die Sicherung der Bargeldzahlung in der Stadtverwaltung, die weitere Entwicklung der Kita Roitzsch sowie eine Analyse der Mehrzweck- und Sporthallen auf der Tagesordnung.

Einwohnerfragestunde: Windkraft und Wasserdruck

In der Einwohnerfragestunde wurden zwei Anliegen aus Sandersdorf angesprochen. Ein Bürger bezog sich auf ein Gutachten nach Bundesimmissionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Windkraftanlagen im Bereich Löberitz/Zörbig. Dabei ging es unter anderem um Geräusche und Pegelwerte. Bürgermeisterin Steffi Syska kündigte an, dass die Anfrage schriftlich beantwortet wird.

Ein weiteres Anliegen betraf den Wasserdruck in der Ramsiner Straße. Der Bürger schilderte, dass der Druck spürbar gesunken sei und Maschinen dadurch Probleme hätten. Die Bürgermeisterin verwies darauf, dass ähnliche Rückmeldungen auch aus anderen Straßen eingegangen seien. Wichtig sei, dass die Stadt möglichst konkrete Hinweise bekomme, um diese gebündelt gegenüber der MIDEWA ansprechen zu können.

Informationen der Bürgermeisterin

Neben dem Stadtgeburtstag informierte Bürgermeisterin Steffi Syska über mehrere aktuelle Themen. Die Besetzung der stellvertretenden Ortswehrleitung in Brehna wird der Kommunalaufsicht vorgelegt.

Außerdem gab es ein Auftaktgespräch zum einwohnerfreundlichen Verkehrskonzept. Im September soll dazu eine öffentliche Veranstaltung stattfinden. Im Herbst ist anschließend eine Vorstellung im Stadtrat vorgesehen. Weitere Informationen sollen über die städtischen Kanäle veröffentlicht werden.

Anfragen aus dem Stadtrat

In den Anfragen aus dem Stadtrat ging es unter anderem um die Landtagswahl 2026. Stadtrat Mölle fragte nach der Anzahl der Wahlberechtigten, der erwarteten Zahl der Briefwahlunterlagen sowie nach der Organisation der Briefwahl. Die Verwaltung verwies darauf, dass drei Briefwahlbezirke vorgesehen sind und mit einem deutlich höheren Briefwahlaufkommen gerechnet wird.

Stadträtin Goßler erkundigte sich nach dem Stand möglicher Mittel aus dem Sondervermögen. Die Bürgermeisterin erklärte, dass dieses Thema in der Haushaltsberatung 2027 eine Rolle spielen werde, derzeit aber noch nicht konkretisiert sei.

Stadtratsvorsitzender Andreas Wolkenhaar regte an, die Haushaltsberatung frühzeitig breit in den Fraktionen vorzubereiten. Bürgermeisterin Steffi Syska bestätigte, dass dies wie bereits im Vorjahr geplant sei.

Hauptsatzung geändert

Der Stadtrat beschloss einstimmig die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna. Hintergrund ist unter anderem das neue Stadtwappen, dessen Beschreibung sowie die künftige Flagge in der Hauptsatzung angepasst werden. Das neue Wappen wird als geviertes Wappen mit Symbolen der Ortschaften beschrieben; die Flagge der Stadt ist künftig blau-weiß gestreift und mittig mit dem Stadtwappen versehen.

 

 

Ebenfalls geregelt wurde die Zuständigkeit für die Verwendung von Grundstückserlösen der jeweiligen Ortschaften. Bis zu einer Höhe von 7.500 Euro entscheidet künftig der jeweilige Ortschaftsrat selbst. Ab 7.500 Euro ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig, ab 50.000 Euro der Stadtrat. Ziel ist es, die Ortschaftsräte in ihrer Entscheidungskompetenz zu stärken und zugleich die Arbeit des Stadtrates zu entlasten.

Außerdem wurde beschlossen, dass der Ortschaftsrat Renneritz ab der Wahlperiode 2029–2034 von bisher drei auf fünf Mitglieder erweitert wird.

Jahresabschluss, Haushaltsvollzug und finanzielle Beschlüsse

Im Finanzteil der Sitzung bestätigte der Stadtrat zunächst den Jahresabschluss 2023 der Stadt Sandersdorf-Brehna. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hatte für den Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Damit wurde bestätigt, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Im Anschluss wurde auch die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Außerdem wurde der Stadtrat über den Stand des Haushaltsvollzugs 2026 informiert. Dabei handelt es sich um einen regelmäßigen Bericht zur laufenden Haushaltswirtschaft. Er gibt unter anderem Auskunft über die Entwicklung der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Liquiditätsstatus sowie den Stand der städtischen Investitionstätigkeit. 

Kreisumlage: Stadtrat lehnt Mittel für Klageverfahren ab

Ausführlich diskutiert wurde die geplante überplanmäßige Auszahlung für Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer Klage gegen den Kreisumlagebescheid 2026 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Die Kreisumlage wurde für Sandersdorf-Brehna auf 12.452.797 Euro festgesetzt. Für ein Klageverfahren in erster Instanz wurden Prozesskosten von mindestens rund 299.800 Euro eingeplant. Die Mittel sollten aus Einsparungen bei der Kreisumlage gedeckt werden, da der Landkreis den Hebesatz niedriger festgesetzt hatte als im Haushalt ursprünglich kalkuliert. In der Beratung wurden sowohl die grundsätzliche Frage der kommunalen Finanzausstattung als auch das Prozesskostenrisiko intensiv diskutiert. Die Bürgermeisterin machte deutlich, dass es sich aus Sicht der Verwaltung um eine Grundsatzfrage zur Kreisumlage und zur finanziellen Ausstattung der Kommunen handelt. Mehrere Stadträte verwiesen dagegen auf das Kostenrisiko und die Frage, ob ein solches Verfahren für die Stadt verhältnismäßig sei. Auf Antrag erfolgte eine namentliche Abstimmung. Das Ergebnis lautete zwölf Ja- und zwölf Nein-Stimmen. Bei Stimmgleichheit war der Beschlussvorschlag abgelehnt.

Beschlossen wurde dagegen eine überplanmäßige Auszahlung für Ernteentschädigungen im Industriegebiet Brehna „westlich der Münchener Straße“. Hintergrund sind notwendige archäologische Untersuchungen auf südlichen Flächen des Industriegebietes, unter anderem im Bereich einer künftigen Umspannwerksfläche sowie einer potenziellen Erweiterungsfläche. Für mögliche Ernte- und Nutzungsausfälle der Bewirtschafter wurden 64.200 Euro netto beziehungsweise 74.256 Euro brutto bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Einsparungen bei der Kreisumlage.

Darüber hinaus beschloss der Stadtrat außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 405.240 Euro brutto zur Übernahme und Abgeltung von Ausgleichsverpflichtungen im Zuge des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Nord – Am Kreisel“ in Brehna. Hintergrund ist der notwendige naturschutzrechtliche Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Das verbleibende Kompensationsdefizit soll durch den Erwerb von Ökopunkten ausgeglichen werden. Dafür ist die Ökopool-Maßnahme „Waldentwicklung Mosigkauer Heide bei Quellendorf“ vorgesehen.

Bargeldzahlung bleibt möglich

Der Stadtrat beschloss die Anschaffung eines Bargeldautomaten für die Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna. Hintergrund war ein Antrag zur Sicherstellung der Bargeldzahlung, zu dem die Verwaltung ein Konzept zur Zahlungsvielfalt und Bürgerfreundlichkeit erarbeitet hatte. Geprüft wurden mehrere Varianten: die Anschaffung eines Bargeldautomaten, der vollständige Verzicht auf Bargeldannahme, Bargeldannahme nur an einem festen Wochentag sowie Bargeldannahme zu allen Sprechzeiten durch Personal.

Mit dem Bargeldautomaten soll die Möglichkeit erhalten bleiben, Verwaltungsgebühren und sonstige Forderungen weiterhin auch bar zu bezahlen. Gleichzeitig sollen die Kassensicherheit erhöht, Arbeitsabläufe vereinfacht und Mitarbeitende entlastet werden. Nach dem Konzept entfallen rund 93 Prozent der Umsätze auf das Einwohnermeldeamt; insgesamt werden jährlich etwa 3.700 Belege verarbeitet.

Für die Anschaffung des Automaten wurde eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 42.000 Euro beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen aus Zinserträgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Investition nach rund fünf bis sechs Jahren amortisiert.

Weitere Beschlüsse zu Ortschaften, Wahlwerbung und Gewässerumlage

Der Stadtrat stimmte der Verwendung von Grundstückserlösen der Ortschaft Glebitzsch für die Anschaffung eines Toilettencontainers zu. Dafür können bis zu 13.000 Euro brutto eingesetzt werden. Der Container soll bei Veranstaltungen in der Ortschaft genutzt werden. Nach der Anschaffung wird er dem Feuerwehrverein Glebitzsch zur Nutzung, Unterhaltung und Instandhaltung überlassen, sodass keine laufenden städtischen Haushaltsmittel gebunden werden.

Für die Landtagswahl am 6. September 2026 legte der Stadtrat die Sondernutzungsgebühren für Wahlwerbung fest. Da eine eigene Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung noch nicht rechtzeitig abschließend beraten werden konnte, wird für diese Wahl erneut die bereits zur Bundestagswahl 2025 praktizierte Vorgehensweise angewendet. Die Gebühren für Wahlplakate und Banner werden gegenüber der regulären Sondernutzungsgebühr um 75 Prozent reduziert. Damit soll Wahlwerbung deutlich von kommerzieller Werbung abgegrenzt und politische Werbung nicht unverhältnismäßig erschwert werden. Verwaltungskosten und Auslagen, etwa für Etiketten, bleiben davon unberührt.

Außerdem beschloss der Stadtrat die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Mulde“ und „Westliche Fuhne/Ziethe“ für das Kalenderjahr 2026. Die Stadt ist gesetzliches Mitglied in diesen Unterhaltungsverbänden. Die Beiträge, die für die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung entstehen, werden jährlich auf die Umlageschuldner umgelegt. Da sich die Umlagesätze jährlich ändern können, ist eine entsprechende Satzung für das Jahr 2026 erforderlich.

Beschluss zum Festzelt aufgehoben

Der Stadtrat hob einen früheren Beschluss zur kostenfreien Nutzung des stadteigenen Festzeltes durch den Roitzscher Carnevalsverein e. V. auf. Hintergrund war eine rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Diese teilte die Auffassung der Bürgermeisterin, dass der frühere Beschluss rechtswidrig war, da der Stadtrat in diesem Fall außerhalb seiner Zuständigkeit gehandelt hatte. Aus Gründen der Rechtsklarheit wurde der Beschluss nun formal aufgehoben.

Tagesordnungspunkt zum Mehrfamilienhaus zurückgezogen

Der Tagesordnungspunkt zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Sandersdorf wurde durch Bürgermeisterin Steffi Syska zurückgezogen. Hintergrund war, dass die Planer dem Antrag des Stadtrates folgen und nun die Variante mit einem viergeschossigen Gebäude weiterverfolgt wird. Eine Entscheidung des Stadtrates war damit an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.

Planungsanpassung für die neue Kita Roitzsch

Der Stadtrat beschloss eine Anpassung der Ausführungsplanung für den Neubau der Kita Roitzsch. Hintergrund sind veränderte demografische Entwicklungen und sinkende Geburtenzahlen. Zur Inbetriebnahme im dritten Quartal 2027 sollen zunächst drei Krippengruppen sowie drei Gruppen für Kinder über drei Jahren, einschließlich Integrativplätzen, eröffnet werden. Damit entspricht das Angebot dem derzeitigen Platzkontingent der „Villa Kunterbunt“.

Zwei ursprünglich als reine Gruppenräume geplante Räume sollen künftig flexibler genutzt werden können. Vorgesehen ist unter anderem eine Nutzung als Tagungsraum, etwa für Sitzungen des Ortschaftsrates, sowie die barrierefreie Integration der Bibliothek aus dem alten Rathaus Roitzsch. Bei einem späteren Mehrbedarf an Betreuungsplätzen können die Räume wieder als Gruppenräume genutzt werden.

Auch Anpassungen an den Außenanlagen, am Wirtschaftsgebäude, an der Trafostation sowie eine Erweiterung der Gründachflächen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage sind Bestandteil der Planungsanpassung. Die Änderungen können nach Angaben der Vorlage über das vorhandene Budget gedeckt werden.

Analyse und Nutzungskonzept für Mehrzweck- und Sporthallen

Zum Abschluss des öffentlichen Teils beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der Erstellung einer Analyse sowie eines Nutzungskonzeptes für die Mehrzweck- und Sporthallen der Stadt Sandersdorf-Brehna. Hintergrund ist, dass die aktuellen Nutzungsentgelte die tatsächlichen Kosten für Betrieb und Unterhaltung der Hallen nicht ausreichend transparent abbilden. Zudem gab es in den vergangenen Jahren wiederholt Kritik an Einschränkungen des Schul- und Vereinssports durch externe Veranstaltungen.

Die Verwaltung soll zunächst eine belastbare Datengrundlage zur Nutzung und zu den Kosten der Hallen erarbeiten. Auf dieser Grundlage soll anschließend ein Nutzungskonzept mit einem Vorschlag für eine nachvollziehbare und differenzierte Entgeltstruktur entstehen. Dabei sollen gemeinwohlorientierte Nutzungen, etwa durch Schulen, Vereine, Kinder- und Jugendsport sowie kulturelle und soziale Veranstaltungen, von gewerblichen und sonstigen externen Nutzungen unterschieden werden. Die endgültige Entscheidung über künftige Entgelte und Nutzungsregelungen bleibt dem Stadtrat vorbehalten.

Stefanie Rückauf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Stadtmarketing