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Der Lindenstein Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Sandersdorf-Brehna
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Sandersdorf-Brehna

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a - f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Sandersdorf-Brehna zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 18.03.2024 bis 15.04.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Sandersdorf-Brehna befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 30.04.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind 22 Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt, welcher auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unter

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einsehbar ist.

Zusätzlich ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) im Zeitraum vom 06.08.2024 bis einschließlich 21.08.2024 in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Montag:

geschlossen

Dienstag:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

9:00 - 12:00 Uhr

Sie haben bis zum 04.09.2024 die Möglichkeit, sich schriftlich – entweder postalisch an die Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2 in 06792 Sandersdorf-Brehna oder per E-Mail an info@sandersdorf-brehna.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.