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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Der Fachbereich Finanz- und Personalverwaltung - Fachdienst Finanzen informiert:

Für das Jahr 2023 werden für die Stadt Sangerhausen und die Ortsteile Gonna, Grillenberg, Horla, Lengefeld, Morungen, Obersdorf, Rotha, Wettelrode, Breitenbach, Großleinungen, Wolfsberg, Riestedt, Wippra und Oberröblingen keine Grundsteuerbescheide verschickt.

Der zuletzt erlassene Bescheid gilt entsprechend § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz solange weiter, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

Die Grundsteuer wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides (siehe Zahlungsplan Folgejahre) jeweils am 15. Februar, 15 Mai, 15 August und 15 November 2023 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.

Zur Überweisung der Grundsteuern sind folgende Bankdaten zu verwenden:

Sparkasse Mansfeld-Südharz

IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

BIC: NOLADE21EIL

beim Verwendungszweck ist das jeweilige Kassenzeichen anzugeben.

Bitte nehmen Sie am Abbuchungsverfahren teil. Sie ersparen sich dadurch Zeit und bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge.

gez. Schuster
Stadtverwaltungsdirektor