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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des nachfolgenden Grundstückes, als Gartenland:

Gemarkung: Sangerhausen

Lagebezeichnung: Am Hinteren Hasentalsweg

Flur: 15

Flurstück: 1631

Größe: 490 m²

Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich nicht um Bauland. Es befindet sich in einer Reihe von Gärten entlang der Erfurter Straße.

Die Stadt Sangerhausen hat das Grundstück Anfang 1990 im Zuge eines Gesamtkaufs erworben. Aus dem damaligen Kaufvertrag geht keine Nutzung durch Dritte hervor.

Nach Überprüfung von kommunalen Grundstücken ist festgestellt worden, dass das Grundstück von Dritten als Kleingarten genutzt wird und mit einem Gartenhaus bebaut ist. Die Anlegung des Gartens und die Bebauung erfolgten nicht durch die Stadt Sangerhausen. Ein Pachtvertrag besteht nach Aktenlage nicht. Der Erwerber hat die Drittnutzung und ggf. Entschädigungszahlungen selbst zu regeln.

Aus dem Luftbild ergibt sich eine beidseitige Verschiebung der Flächennutzung über die katasteramtlich festgelegten Grundstückegrenzen hinaus, welche ebenfalls durch den neuen Grundstückseigentümer selbst geregelt werden muss.

Das Grundstück ist mit dem Auto zu erreichen. Eine Versorgung von Strom und Wasser erfolgt vermutlich über die dahinterliegende Kleingartenanlage. Das Grundstück ist aber nicht Teil der Kleingartenanlage und unterliegt daher nicht dem Bundeskleingartengesetz.

Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst Bauverwaltung und Grundstücksverkehr, Frau Michna, Telefon-Nr. 03464/565-335 zur Verfügung.

Das Mindestgebot beträgt 1.800,00 €.

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot und Darlegung der zukünftigen Nutzung bis zum 04.04.2023 bei der

Stadt Sangerhausen

FD Bauverwaltung und Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk: - „Angebot – nicht öffnen, Grundstück in Sangerhausen/Flst. 1631“ -

einzureichen.

Bieter die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.

Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

gez. Sven Strauß
Oberbürgermeister