Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in der Stadtratssitzung am 08.12.2022 die Ergänzungssatzung Nr. 1 „Wohnbebauung – Vor der Mooskammer“ der Stadt Sangerhausen/OT Großleinungen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Eingriffs-/Ausgleichsregelung und Biotoptypenerfassung in der Fassung vom November 2022, als Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung Nr. 1 „Wohnbebauung – Vor der Mooskammer“ der Stadt Sangerhausen/OT Großleinungen in Kraft.
Jedermann kann die Unterlagen zur Satzung mit der Begründung ab diesem Tag bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7a, Zimmer 212, während der Sprechzeiten
| dienstags von | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr |
| donnerstags von | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 15.00 Uhr |
| freitags von | 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sangerhausen geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sangerhausen geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 und 2 BauGB).
Auf die Vorschriften der §§ 39 ff und 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.