Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 1-39/23
Mitgliedschaft im Verein der Kreisvolkshochschule e. V.
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Sangerhausen im Verein Kreisvolkshochschule e. V. ab dem 01.01.2024 und beauftragt den Oberbürgermeister den entsprechenden Aufnahmeantrag in den Verein zu stellen.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 2-39/23
Neufassung Vergabeordnung der Stadt Sangerhausen zur Vergabe von Aufträgen nach dem Vergaberecht
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Vergabeordnung der Stadt Sangerhausen zur Vergabe von Aufträgen nach dem Vergaberecht.
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 3-39/23
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Sangerhausen (Friedhofsgebührensatzung)
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die Änderung der aktuellen Friedhofsgebührensatzung im § 5 Abs. 4 – pflegefrei Urnenwahlgrabstätte mit Stele im „Rosenhain“ mit einer Gebühr in Höhe von 2.227,00 €.
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 4-39/23
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 126.000,00 € für die Sanierung der Turnhalle in Obersdorf
| Beschlusstext | |
| Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 126.000,00 € für die Sanierung der Turnhalle in Obersdorf im | |
| • | Produkt 42400100 – Sportstätten und Bäder |
| • | Sachkonto 09110000 – Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen |
| • | Maßnahmenummer 424001M00012 zu. |
| Die Deckung erfolgt aus | |
| • | Produkt 51100100 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen |
| • | Sachkonto 15520000 – Grundstücke in Entwicklung |
| • | Maßnahmenummer 511001M00018. |
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 5-39/23
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 1.280.000 € für Mehraufwendungen Personalkosten
| Beschlusstext | |
| Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.280.000,00 € für Mehraufwendungen der Personalkosten im | |
| • | Produkt 36510100 – Tageseinrichtungen für Kinder |
| • | Sachkonto 50120000 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer zu. |
| Die Deckung der Mehraufwendungen setzt sich wie folgt zusammen: | |
| • | Produkt 11110100 – Verwaltungssteuerung |
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| Produkt 11131100 – Bauhof |
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| Produkt 21110100 – Grundschulen |
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| Produkt 36510100 – Tageseinrichtungen für Kinder |
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| Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrseinrichtungen |
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| Produkt 11120100 – Statistik und Wahlen |
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| Produkt 11160100 – Technikunterstützte Informationsbearbeitung |
| • | Sachkonto 44840000 & 44810000 Kostenerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen sowie Kostenerstattungen vom Land für Rückzahlungen Quarantäneansprüche |
| • | Betrag von 196.000,00 € |
| sowie | |
| • | aus Produkt 61110100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen |
| • | Sachkonto 40130000 – Gewerbesteuer |
| • | Betrag von 958.700,00 €, |
| • | aus Produkt 36510100 – Tageseinrichtungen für Kinder |
| • | Sachkonto 41400000 - Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund |
| • | Betrag von 72.900,00 €, |
| • | aus Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen |
| • | Sachkonto 44610000 – Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
| • | Betrag von 15.000,00 € |
| und | |
| • | aus Produkt 4240100 – Sportstätten und Bäder |
| • | Sachkonto 53150000 – Zuschüsse an verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen |
| • | Betrag von 37.400,00 €. |
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 6-39/23
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 637.307,00 € für die Festsetzung der Kreisumlage 2023
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 637.307,00 € zur Kreisumlage 2023 im | |
| • | Produkt 61110100 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen |
| • | Sachkonto 53720000 – Allgemeine Umlagen an Landkreise zu. |
| Die Deckung erfolgt aus | |
| • | Produkt 61110100 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen |
| • | Sachkonto 40130000 – Gewerbesteuer |
| • | Betrag 593.307,00 € |
| sowie | |
| • | Produkt 11120100 – Finanzmanagement und Rechnungswesen |
| • | Sachkonto 45620000 – Säumniszuschläge |
| • | Betrag 44.000,00 €. |
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 7-39/23
Verzicht auf Einrede der Verjährung zur Zinsforderung Kreisumlage 2017
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, die Erklärung des Verzichtes der Einrede der Verjährung abzugeben, soweit der Landkreis für etwaige Gegenansprüche der Stadt ebenso eine Erklärung des Verzichtes der Einrede der Verjährung zu Gunsten der Stadt Sangerhausen erklärt.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 8-39/23
Entscheidung zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2023
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 keine Rechtsmittel einzulegen.
Alternativ wäre bei Ablehnung des vorgeschlagenen Beschlusses folgendes zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 Rechtsbehelf einzulegen.
Der Streitwert beträgt 12.537.307 €.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 9-39/23
Anpassung Gesellschaftsvertrag SWG Städtische Wohnungsbau GmbH
Beschlusstext:
In Abänderung des Beschlusses Nr. 10-37/23 vom 14.09.2023 stimmt der Stadtrat der Richtigstellung des Gesellschaftsvertrages der SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen in der beschlossenen Fassung vom 31.07.2023 zu. Der § 7 Abs. 3 ist wie folgt zu ändern: „Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer allein vertreten.“
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 10-39/23
Änderung des Beschlusses – Nr. 7-24/22 vom 10.03.2022 - Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes der Gemarkung Großleinungen, Flur 6, Flurstück 587, ca. 5.000 m² als Baugrundstücke
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 11-39/23
Entscheidung über die Veräußerung des Grundstücks in der Gemarkung Sangerhausen, Flur 10, Flurstück 761/58