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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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Satzung zur 1. Änderung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Sangerhausen (Friedhofsgebührensatzung)

Auf der Grundlage der §§ 5 und 8 i.V.m. § 45 Abs.2 Nr.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), der §§ 1, 2, 4 und 5 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) sowie den Vorschriften des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA in den derzeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgende Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

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II. Gebühren

§ 5 Erwerb von Nutzungsrechten (inkl. Bewirtschaftungsgebühr)

Gebühr

(4) Urnengrabstätten

- pflegefreie Urnenwahlgrabstätte mit Stele im Rosenhain ***

2.227,00 €

*** Diese Angebote gelten erst mit Freigabe der Anlage: „Rosenhain“ durch die Stadt Sangerhausen.

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Inkrafttreten

Die Satzung zur 1. Änderung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Sangerhausen (Friedhofsgebührensatzung) tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Sangerhausen, den 07.12.2023

Sven Strauß
Oberbürgermeister