Gemäß § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen in der Sitzung am 09.11.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einhergehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf — 54.463.100 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 54.463.100 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
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| laufender Verwaltungstätigkeit auf — 49.884.300 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
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| laufender Verwaltungstätigkeit auf — 49.884.300 Euro |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
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| der Investitionstätigkeit auf — 9.760.600 Euro |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
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| der Investitionstätigkeit auf — 14.933.400 Euro |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
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| der Finanzierungstätigkeit auf — 5.172.800 Euro |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
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| der Finanzierungstätigkeit auf — 964.300 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.172.800 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen wird auf 31.480.600 € Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf — 400 v. H. |
| 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 433 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 400 v. H. |
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind erheblich, wenn sie im Einzelfall folgende Wertgrenzen übersteigen:
| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beschließt der Stadtrat nur, wenn sie den Betrag von 25.000 Euro übersteigen. |
| b) | Der Hauptausschuss beschließt über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Wert von 10.000 Euro übersteigen bis zu einem Wert von 25.000 Euro. |
| c) | Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 10.000 Euro wird auf den Oberbürgermeister übertragen. |
Sangerhausen, den 13.12.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 20.12.2023 bis 05.01.2024.2023 im Rathaus, Markt 7a, Zimmer 219 zu den nachstehend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:
| Montag, Mittwoch und Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die nach § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erforderliche Genehmigung wurde durch den Landkreis Mansfeld-Südharz am 12.12.2023 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.007.024 erteilt.
Die nach § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erforderliche Genehmigung wurde durch den Landkreis Mansfeld-Südharz am 12.12.2023 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.007.024 erteilt.
Sangerhausen, den 14.12.2023