Titel Logo
Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungen nach § 133 (1) Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung

I
Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Kommunalen Bädergesellschaft Sangerhausen mbH für das Geschäftsjahr 2022

Die Stadt Sangerhausen hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2022 100% der Geschäftsanteile an der Kommunalen Bädergesellschaft Sangerhausen mbH (KBS).

Der Aufsichtsrat der KBS hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 gemäß § 12 (2e) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 24.553.902,07 EUR festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 807.149,12 EUR. Dieser wurde in die Gewinnrücklage eingestellt.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesell- schaft Potsdam, Zweigniederlassung Erfurt, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2022 mit folgenden Prüfungsurteilenerteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH, Sangerhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kommunale Bäder-gesellschaft Sangerhausen mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapital-gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Erfurt, 15. Mai 2023

GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Held gez. Dumke
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen wurden im Prüfbericht und in Anlage V (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Besonderheiten ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

II

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Die Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2022 100 % der Geschäftsanteile der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service GmbH (SESS).

Der Aufsichtsrat der SEES hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 gemäß § 11 (2 d) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 1.770.712,63 EUR festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 56.695,00 EUR und wurde als Gewinnrücklage in die Bilanz eingestellt.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesell- schaft Potsdam, Zweigniederlassung Erfurt, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2022 mit folgenden Prüfungsurteilen erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service Gesellschaft mbH, Sangerhausen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service Gesellschaft mbH, Sangerhausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Erfurt, 3. März 2023

GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Held gez. Dumke
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen wurden im Prüfbericht und in Anlage V (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Besonderheiten ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Auch die Prüfung, ob die Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG eingehalten wurden, führten zu keinen Beanstandungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

III

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Die Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2022 62,35 % der Geschäftsanteile der Stadtwerke Sangerhausen GmbH (SWS). Die weiteren Gesellschafter, Städtische Werke AG Kassel und Stadtwerke Hildesheim AG, hielten zum Bilanzstichtag 31.12.2022 25,10 % und 12,55% der Geschäftsanteile der SWS.

Der Aufsichtsrat der SWS hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 gemäß § 20 (1b) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 46.042.815,17 EUR festgestellt. Nach den Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter in Höhe von 921.084,00 EUR und der Ergebnis-abführung von 3.055.377,68 EUR an die KBS, gemäß dem zwischen SWS und KBS bestehenden Ergebnisabführungsvertrag vom 24.11.2005, beträgt der Jahresüberschuss der SWS im Geschäftsjahr 2022 0,00 EUR.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesell- schaft Potsdam, Zweigniederlassung Erfurt, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2022 mit folgenden Prüfungsurteilen, erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Sangerhausen GmbH, Sangerhausen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Erfurt, 5. Mai 2023

GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Held gez. Dumke
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen wurden im Prüfbericht und in Anlage VI (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Besonderheiten ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Auch die Prüfung, ob die Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG eingehalten wurden, führten zu keinen Beanstandungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

IV

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der SWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Sangerhausen für das Geschäftsjahr 2022

Die Stadt Sangerhausen hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2022 100 % der Geschäftsanteile der SWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Sangerhausen (SWG).

Der Aufsichtsrat der SWG hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 89.427.433,36 EUR festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 1.869.449,87 EUR und wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Magdeburg, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2022 mit folgenden Prüfungsurteilen, erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen, Sangerhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen, Sangerhausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Magdeburg, den 12. Juni 2023

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Michael Bornkampf gez. Ingo Waeke
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie den Prüfungsstandard IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die gesetzlichen Vertreter, geführt worden sind.

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat keine Feststellungen ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

V

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Sangerhäuser Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2022

Die Gesellschafterversammlung der SWV Sangerhäuser Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH (SWV) stellte den Jahresabschluss 2022 ausweislich der Bilanzsumme von 584.188,47 EUR in der Sitzung am 04.05.2023 fest. Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 36.843,29 EUR und wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Geschäftsführerin wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Entlastung erteilt.

Die mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragte Steuerberatung Wernecke, Südharz Ortsteil Roßla, hat für das Geschäftsjahr 2022 folgende Bescheinigung, hier im Wortlaut wiedergegeben, erteilt:

„Ich habe auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der SWV GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher und die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber in eingeschränktem Umfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“

Südharz OT Roßla

18. April 2023

gez. Dipl.-Kffr. Yvonne Wernecke
Steuerberaterin

Der Beteiligungsbericht des Jahres 2023, die vollständigen Jahresabschüsse sowie die Lageberichte des Geschäftsjahres 2022 der vorgenannten Unternehmen liegen in der Stadtverwaltung Sangerhausen, Markt 1, 06526 Sangerhausen, Altes Rathaus, Referat Anteilsmanagement, Stiftungen und Mitgliedschaften, Zimmer 12 vom 06.02.2024 bis 20.02.2024 im Rahmen der Sprechzeiten

Dienstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.