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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntgabe zur Festsetzung der Grundsteuern 2026

Für das Jahr 2026 werden für die Stadt Sangerhausen und die Ortsteile Gonna, Grillenberg, Horla, Lengefeld, Morungen, Obersdorf, Rotha, Wettelrode, Breitenbach, Großleinungen, Wolfsberg, Riestedt, Wippra und Oberröblingen keine Grundsteuerbescheide verschickt.

Der zuletzt erlassene Bescheid gilt entsprechend § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz solange weiter, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

Die Grundsteuer wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides (siehe Zahlungsplan Folgejahre) jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.

Kleinbeträge werden entsprechend § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz wie folgt fällig:

1.

am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;

2.

am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

Siehe dazu bitte Zahlungsplan Folgejahre.

Zur Überweisung der Grundsteuern sind folgende Bankdaten zu verwenden:

Sparkasse Mansfeld-Südharz

IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

BIC: NOLADE21EIL

beim Verwendungszweck ist das jeweilige Kassenzeichen anzugeben.

Bitte nehmen Sie am Abbuchungsverfahren teil. Sie ersparen sich dadurch Zeit und bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge.

gez. Schuster
Stadtverwaltungsdirektor