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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachungen nach § 133 (1) Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung

I

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Kommunalen

Bädergesellschaft Sangerhausen mbH für das Geschäftsjahr 2024

Die Stadt Sangerhausen hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 100% der Geschäftsanteile an der Kommunalen Bädergesellschaft Sangerhausen mbH (KBS).

Der Aufsichtsrat der KBS hat in seiner Sitzung am 27.06.2025 gemäß § 12 (2e) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 30.889.354,09 EUR festgestellt. Das Geschäftsjahr 2024 wurde mit einem Jahresüberschuss von 3.036,31 EUR abgeschlossen. Dieser wurde in die Gewinnrücklage eingestellt.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesell- schaft Potsdam, Zweigniederlassung Chemnitz, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Prüfungsurteilenerteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH, Sangerhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapital-gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Chemnitz, 23. Mai 2025

GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Held
gez. Dumke
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin“

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen wurden im Prüfbericht und in Anlage V (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Besonderheiten ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

II

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service GmbH für das Geschäftsjahr 2024

Die Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 100 % der Geschäftsanteile der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service GmbH (SESS).

Der Aufsichtsrat der SEES hat in seiner Sitzung am 27.06.2025 gemäß § 11 (2 d) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 1.703.769,67 EUR festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2024 beträgt 46.202,78 EUR und wurde als Gewinnrücklage in die Bilanz eingestellt.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesell- schaft Potsdam, Zweigniederlassung Chemnitz, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Prüfungsurteilen erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service Gesellschaft mbH, Sangerhausen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service Gesellschaft mbH, Sangerhausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Chemnitz, 28. Februar 2025

GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Held
gez. Dumke
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin“

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen wurden im Prüfbericht und in Anlage V (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Besonderheiten ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Auch die Prüfung, ob die Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG eingehalten wurden, führten zu keinen Beanstandungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

III

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2024

Die Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 62,35 % der Geschäftsanteile der Stadtwerke Sangerhausen GmbH (SWS). Die weiteren Gesellschafter, Städtische Werke AG Kassel und Stadtwerke Hildesheim AG, hielten zum Bilanzstichtag 31.12.2024 25,10 % und 12,55% der Geschäftsanteile der SWS.

Der Aufsichtsrat der SWS hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 gemäß § 20 (1b) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 47.219.735,86 EUR festgestellt. Nach den Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter in Höhe von 587.180,01 EUR und der Ergebnis-abführung von 1.939.782,26 EUR an die KBS, gemäß dem zwischen SWS und KBS bestehenden Ergebnisabführungsvertrag vom 24.11.2005, beträgt der Jahresüberschuss der SWS im Geschäftsjahr 2024 0,00 EUR.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesell- schaft Potsdam, Zweigniederlassung Chemnitz, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Prüfungsurteilen, erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Sangerhausen GmbH, Sangerhausen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Chemnitz, 13. Mai 2025

GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Held
gez. Dumke
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin“

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen wurden im Prüfbericht und in Anlage VI (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Besonderheiten ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Auch die Prüfung, ob die Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG eingehalten wurden, führten zu keinen Beanstandungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

IV

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der SWG Städtische

Wohnungsbaugesellschaft mbH Sangerhausen für das

Geschäftsjahr 2024

Die Stadt Sangerhausen hielt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 100 % der Geschäftsanteile der SWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Sangerhausen (SWG).

Der Aufsichtsrat der SWG hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 89.098.954,87 EUR festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2024 beträgt 659.349,35 EUR und wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Geschäftsführer und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Magdeburg, hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Prüfungsurteilen, erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen, Sangerhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen, Sangerhausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Magdeburg, den 18. Juni 2025

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Michael Bornkampf
gez. Ingo Waeke
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer“

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt weiter fest, dass bei der Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie den Prüfungsstandard IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet wurden. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die gesetzlichen Vertreter, geführt worden sind.

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat keine Feststellungen ergeben, die nach deren Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

V

Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Sangerhäuser

Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2024

Die Gesellschafterversammlung der SWV Sangerhäuser Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH (SWV) stellte den Jahresabschluss 2024 ausweislich der Bilanzsumme von 636.834,43 EUR in der Sitzung am 05.06.2025 fest. Der Jahresüberschuss 2024 beträgt 27.802,61 EUR und wurde auf neue Rechnung vorge-tragen.

Der Geschäftsführerin wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Entlastung erteilt.

Die mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 beauftragte Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau Yvonne Wernecke, Südharz Ortsteil Roßla, hat für das Geschäftsjahr 2024 folgende Bescheinigung, hier im Wortlaut wiedergegeben, erteilt:

„Ich habe auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der SWV GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher und die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber in eingeschränktem Umfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Südharz OT Roßla

08. Mai 2025

gez. Dipl.-Kffr. Yvonne Wernecke
Steuerberaterin“

Der Beteiligungsbericht des Jahres 2024, die vollständigen Jahresabschüsse sowie die Lageberichte des Geschäftsjahres 2024 der vorgenannten Unternehmen liegen in der Stadtverwaltung Sangerhausen, Markt 1, 06526 Sangerhausen, Altes Rathaus, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Anteils- und Stadtmana-gement, Zimmer 12 vom 29.01.2026 bis 13.02.2026 im Rahmen der Sprechzeiten

Dienstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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