Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 den Entwurf der Außenbereichssatzung Nr.2 „H.A.U.S.27“ OT Großleinungen/ Stadt Sangerhausen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig werden gemäß § 4 (2) BauGB die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung Nr.2 „H.A.U.S.27“ OT Großleinungen /Sangerhausen mit Begründung steht
vom 03.02.2026 bis 03.03.2026 auf der Internetseite der Stadt Sangerhausenunterwww.sangerhausen.de/Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die o.g. Unterlagen während der Dienstzeiten von
| montags | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| dienstags | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| freitags | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7a, Zimmer 212 eingesehen werden.
Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach erfolgter Terminvereinbarung) oder in Form einer elektronischen Erklärung über die E-Mailadresse stadtplanung@stadt.sangerhausen.de innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.
Anlage: Übersichtskarte