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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2

Stadt Sangerhausen  —  Sangerhausen, 07.11.2023

- Der Wahlleiter –

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt fordere ich alle, in der Stadt Sangerhausen sowie deren Ortschaften vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 05.12.2023 Beisitzer für die Wahlvorstände zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 14.04.2024 für die Stadt Sangerhausen vorzuschlagen.

Auf § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich ausdrücklich hin.

Werden nicht genügend Beisitzer vorgeschlagen, werde ich nach meinem Ermessen weitere Beisitzer berufen.

gez. J. Schuster