Stadt Sangerhausen — Sangerhausen, 07.11.2023
- Der Wahlleiter –
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt fordere ich alle, in der Stadt Sangerhausen sowie deren Ortschaften vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 05.12.2023 Beisitzer für die Wahlvorstände zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 14.04.2024 für die Stadt Sangerhausen vorzuschlagen.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich ausdrücklich hin.
Werden nicht genügend Beisitzer vorgeschlagen, werde ich nach meinem Ermessen weitere Beisitzer berufen.