Stadt Sangerhausen — Sangerhausen, 07.11.2023
- Der Wahlleiter -
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt fordere ich alle, in der Stadt Sangerhausen sowie deren Ortschaften vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 05.12.2023 Beisitzer für die Wahlvorstände zur Wahl des Stadtrates sowie der Ortschaftsräte am 09.06.2024 für die Stadt Sangerhausen vorzuschlagen.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich ausdrücklich hin.
Werden nicht genügend Beisitzer vorgeschlagen, werde ich nach meinem Ermessen weitere Beisitzer berufen.