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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.4b Gewerbegebiet „Martinsriether Weg II“ der Stadt Sangerhausen nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.4b Gewerbegebiet „Martinsriether Weg II“ der Stadt Sangerhausen wird nach den Vorschriften des zur Zeit gültigen BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erarbeitet.

Gemäß § 13 (3) BauGB erfolgt das Planverfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationenbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB wird abgesehen, § 4c BauGB wird nicht angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Erörterung gemäß §§ 3 (1) und (4) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben zugelassen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Anlage 1 zu dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) oder nach dem jeweiligen Ländergesetz unterliegen.

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.4b Gewerbegebiet „Martinsriether Weg II“ der Stadt Sangerhausen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Gleichzeitig werden gemäß § 4(2) BauGB die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die durch die Planung berührt werden beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Entwurf der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.4b Gewerbegebiet „Martinsriether Weg II“ der Stadt Sangerhausen sowie die zugehörige Begründung stehen

vom 06.November bis 06.Dezember 2024 auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen unter www.sangerhausen.de/bekanntmachungen/oeffentliche-auslegungzur Verfügung.

Gemäß § 3 (2) BauGB können die Unterlagen vom 06.November bis 06. Dezember 2024

montags

von 9:00 bis 12:00

dienstags

von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr

mittwochs

von 9:00 bis 12:00

donnerstags

von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:00 Uhr und

freitags

von 9:00 bis 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7a, Zimmer 212 eingesehen werden.

Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in Form einer elektronischen Erklärung über die E-Mailadresse stadtplanung@stadt.sangerhausen.de innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a (6) BauGB i.V.m. § 3 (2) Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.

Torsten Schweiger
Oberbürgermeister