Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 1-38/23
Installation und Betrieb von frei zugänglichen Trinkwasserspendern im Gebiet der Stadt Sangerhausen
| Beschlusstext | |
| Der Oberbürgermeister wird beauftragt: | |
| 1. | mit dem Wasserverband „Südharz“ in Kooperationsgespräche hinsichtlich der Installation und des Betriebes von Trinkwasserspendern zu gehen. |
| 2. | im Haushaltsjahr 2024 die finanziellen Mittel zur Errichtung von bis zu 2 Entnahmestellen einzuplanen |
| 3. | dem Stadtrat der Stadt Sangerhausen in regelmäßigen Abständen, beginnend mit der ersten Sitzung des Bauausschusses im Jahr 2024, über die Entwicklungen in Planung und Realisierung zu berichten. |
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 2-38/23
Betrauung der Kommunalen Bädergesellschaft Sangerhausen mbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
| Beschlusstext | |
| 1. | Der Stadtrat beschließt die Betrauung der KBS mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes einschließlich der Anlagen. |
| 2. | Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Stadt Sangerhausen hat die Umsetzung dieses Beschlusses mit separatem Gesellschafterbeschluss sicherzustellen. |
| 3. | Nach Ablauf einer Badesaison wird der Ortschaft Wolfsberg die Möglichkeit eingeräumt durch den Feuerwehr-Dorfgemeinschaftsverein Wolfsberg e. V. den Badebetrieb zu übernehmen. |
| Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de | |
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 3-38/23
Weiterer Glasfaserausbau im Landkreis Mansfeld-Südharz und Zweckvereinbarung dazu mit dem Landkreis
Beschlusstext
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung der in Anlage beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis zum weiteren Glasfaserausbau im Landkreis Mansfeld-Südharz und speziell in der Stadt Sangerhausen. Die veranschlagten Kosten werden zur Kenntnis genommen und seitens der Stadt in den Haushalt eingeplant.
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 4-38/23
1. Änderung der Satzung der Stadt Sangerhausen über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die 1. Änderung der Satzung der Stadt Sangerhausen über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) gemäß Anlage.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 5-38/23
1. Änderung und Ergänzung der Parkgebührenordnung der Stadt Sangerhausen
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die in Anlage befindliche Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren 1. Änderung und Ergänzung der Stadt Sangerhausen.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 6-38/23
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Sangerhausen für das Haushaltsjahr 2024
Liegt der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vor.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 7-38/23
17. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2010 bis 2025
Liegt der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vor.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 8-38/23
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 245.000,00 € für Zinsaufwendungen zur Inanspruchnahme des Liquiditätskredites
Beschlusstext:
Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 245.000,00 € für Zinsaufwendungen zur Inanspruchnahme des Liquiditätskredites im
| • | Produkt 61210100 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
| • | Sachkonto 55170000 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute zu. |
| Die Deckung erfolgt aus | |
| • | Produkt 61110100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen |
| • | Sachkonto 40130000 – Gewerbesteuern. |
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 9-38/23
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 50.000,00 € für den Bau einer Treppenanlage an der Kindertagesstätte in Riestedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 50.000,00 € für den Bau einer Treppenanlage an der Kindertagesstätte im Ortsteil Riestedt im
| • | Produkt 36510100 – Tageseinrichtungen für Kinder |
| • | Sachkonto 09610000 – Anlagen im Bau: Hochbaumaßnahmen |
| • | Maßnahmenummer 365101M00048 zu. |
| Die Deckung erfolgt aus | |
| • | Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen |
| • | Sachkonto 09610000 – Anlagen im Bau: Hochbaumaßnahmen |
| • | Maßnahmenummer 541001M00057. |