Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Sangerhausen befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Sangerhausen wird
vom 12.12.2023 bis 12.01.2024 in der Stadtverwaltung Sangerhausen,
06526 Sangerhausen, Markt 7a, Zimmer 212
während folgender Zeiten:
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr |
| Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt. |
Außerhalb dieser Zeiten melden sie sich bitte telefonisch unter 04364/ 565319 an.
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 einzusehen.
Sie haben bis zum 26.01.2024 die Möglichkeit, schriftlich an die o.g. Adresse der öffentlichen Auslegung oder per E-Mail an Stadtplanung@Stadt.Sangerhausen.de Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben.