- Es gilt das gesprochene Wort! -
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste.
Ich beginne meinen heutigen Bericht nicht, wie in gewohnter Manier, mit dem Stand der Liquidität der Stadt Sangerhausen, sondern mit dem an Sie gerichteten Dank für die, aus meiner Sicht, konstruktive und erfolgreiche Klausurtagung.
Ich bedanke mich für Ihre Teilnahme und kann im Resümee die Teilnahme der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister auch für die kommenden Sitzungen als positiv beschreiben und nur forcieren.
Ich würde mich freuen, wenn die Teilnahme im Jahr 2025 - konkret am 10. und 11. Oktober - noch Zuwachs erhält. Also Save the Date!
Für alle diejenigen, deren eine Teilnahme nicht möglich war, möchte ich nochmals kurz zusammenfassen.
Die Klausur beschäftigte sich inhaltlich mit zwei Hauptthemen.
Zum einen mit der Thematik Kultur in Sangerhausen und den Fragen:
„Wie und durch wen ist Kultur bisher organisiert und umgesetzt? Wie wird diese finanziert und wie wollen wir in Zukunft Sangerhausen mit Kultur erleben und füllen? Wie können wir in der Umsetzung gewachsene Strukturen nutzen, verbessern und durch Vereine und Dritte ergänzen?“
Wir haben eine Diskussion auf Augenhöhe geführt und im Ergebnis ist zu erkennen – Kultur braucht Sangerhausen, Sangerhausen braucht Kultur, aber nur von Sangerhausen können wir Kultur nicht ausreichend finanzieren.
Mit diesem Auftrag gilt es nun, mit Ihnen in den Ausschüssen neue Konzepte zu erarbeiten und dabei Ihre Hinweise und Anregungen zu einzelnen Positionen zu berücksichtigen.
Zum Haushalt konnten wir Ihnen ebenfalls einen ersten Abriss aufzeigen, der Ihrerseits in vielen Positionen Zustimmung erwarten lässt.
Deshalb habe ich meine Verwaltung beauftragt, für die Ratssitzung im Dezember, alle notwendigen Unterlagen für Sie vorzubereiten.
Mit der Vordiskussion in der Klausurtagung und der daraus aufbereiteten Inhalte können wir nach Stand in eine Haushaltsdiskussion einsteigen, die höchstwahrscheinlich eine neue Kreditaufnahme im Investitionshaushalt nicht erforderlich macht.
Aller Voraussicht wird hierbei eine Besonderheit zu beachten sein.
Wie in meinem letzten Bericht erläutert, wird die diskutierte Grundsteuerreform seitens des Landes nicht abschließend Regelungen vorgeben, die in der Haushaltsplanaufstellung entsprechend darzustellen sind. Hierzu erläutert mein Fachbereich zu der Beschlussvorlage im Dezember intensiv.
Im Moment steht meinerseits folgender Plan:
Insoweit wir mit den vorzulegenden Planzahlen Ihren Nerv treffen und einen hohen Deckungsgrad erreichen, könnten wir mit einer 1. Lesung und der Beschlussfassung zum Haushalt, arbeitsfähig in das Jahr 2025 starten. Erscheint der Haushalt aus Ihrer Sicht weiterhin diskussionswürdig, würde andernfalls eine nochmalige Lesung mit Beschlussfassung, dann allerdings erst für Mitte Februar, vorbereitet werden.
Nun aber, möchte ich auch in der heutigen Ratssitzung über die Entwicklung der Liquidität und den aktuellen Stand der Inanspruchnahme des Liquiditätskredites informieren.
Durch den Fachdienst Kasse erfolgte die Auswertung zur in Anspruch genommenen Liquidität.
Der Monat Oktober hat mit einer Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von rund 5,2 Mio. € abgeschlossen. Geplant war zum 31. Oktober 2024 eine voraussichtliche Inanspruchnahme von etwa 9,7 Mio. €, sodass eine Abweichung von rund 4,5 Mio. € ermittelt werden konnte.
Die geringere Inanspruchnahme des Liquiditätskredites hat verschiedene Ursachen. Unter anderem die vorzeitige Zahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer durch das Land Sachsen-Anhalt sowie die Zuweisung vom Landkreis Mansfeld-Südharz nach Kinderförderungsgesetz. Beide Zahlungen mit rund 1,6 Mio. €, waren für den Monat November geplant und sind bereits im Oktober auf dem städtischen Konto eingegangen.
Nicht durchgeführte Investitionen beziehungsweise Investitionsförderungsmaßnahmen haben auch zur geringeren Inanspruchnahme des Liquiditätskredites beigetragen.
Durch den Fachdienst Kasse erfolgt in den nächsten Tagen die Abstimmung der Zuarbeiten aus den Referaten und Fachbereichen einschließlich der Fachdienste zur Liquiditätsplanung für die noch ausstehenden Monate November und Dezember.
Die Verschiebung von Investitionen hat zur Folge, dass die bisher geplante Kreditaufnahme von 5.172.800 € nicht mehr im Jahr 2024 erfolgen wird.
Der Zinssatz für den Liquiditätskredit hat sich erneut zum Vormonat verringert. Aktuell wird eine Verzinsung von 3,496 %, für den Monat November, zugrunde gelegt.
Nach der medialen Berichterstattung am Dienstag, liegt es nunmehr auch mir nahe, Sie über die unerfreuliche Tatsache des Insolvenzantrages der Firma Schacht und Rosen GmbH zu informieren.
Herr Grenzdörfer, als gastronomischer Vertragspartner im Rosarium mit dem Rosencafé und dem Glashaus, der Bergmannsklause am Erlebnisbergwerk Röhrigschacht Wettelrode und Gastronom im Ratskeller von Sangerhausen, war bezüglich der sich abzeichnenden Situation mit der Rosenstadt Sangerhausen GmbH eng in Kontakt.
In Beratungen mit dem Beirat der Rosenstadt Sangerhausen GmbH, dem bekanntlicherweise Mitglieder aller Fraktionen des Stadtrates angehören, wurde ein möglicher Sanierungsplan vorbesprochen, der jedoch, ob der rechtlichen Situation einer drohenden Insolvenz nicht verfolgt werden konnte.
Das Bestreben aller Beteiligten, eine weiter lückenlose gastronomische Versorgung zu gewährleisten, sei an dieser Stelle versichert.
Der Kontakt mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter besteht bereits, so dass ich Sie in der weiteren Entwicklung, bis zur nächsten Stadtratssitzung über das Fortkommen informieren werde.
Heute komme ich, nach dem ersten Quartal meiner Amtstätigkeit, zurück auf eine Thematik, die Ihnen bereits aus der Vergangenheit über die Presse und wahrscheinlich auch, in der Amtszeit meines Vorgängers, aus Berichten in den Ausschüssen bekannt ist.
Der Bearbeitungsrückstand zu Wohngeldanträgen.
Der Fachdienst Soziales und Sport musste sich allein durch eine grundlegende Gesetzesänderung des Wohngeldrechtes einem nicht nur kurzfristig zu erwartendem erhöhten Arbeitsaufkommen stellen.
Der sich daraus entwickelte Antragsstau ist Ihnen bekannt gewesen.
Ich habe die unbefriedigende Situation mit Amtsantritt übernommen und zur Aufarbeitung fokussiert.
Die Aufarbeitung hat folgendes grundlegend begründet.
Aufgrund zusätzlicher, zur Rechtslage hinzukommender, personeller Notstände bereits vor dem 31. Dezember 2023, hatten sich in der Wohngeldstelle in den vergangenen Jahren Arbeitsrückstände gebildet, welche im Monat März 2023 Ihren Höchststand mit 1.100 offenen Vorgängen erreichte.
Die Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags lag zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt bei über einem Jahr. Punktuell leider teilweise sogar deutlich darüber.
Dem Aufkommen positiv entgegenwirkend wurden mit personellen Nachbesetzungen und Schulungen des neuen Personals Maßnahmen getroffen, die die Arbeitsrückstände seit März 2024 stetig abbauen ließ und die Bearbeitungszeiten reduzierte.
Ich habe hier weiter nachgesteuert und zusätzliche Personallücken geschlossen und das Ableisten von Überstunden unter finanzieller Abgeltung unterstützt. Der neu zusammengestellte Personalkörper wird zudem seit 1. November durch eine abgestellte Wohngeldmitarbeiterin des Landkreises Mansfeld-Südharz bis zum Ende des Jahres unterstützt.
Aktuell (Stand 4. November 2024) sind 418 Vorgänge offen. Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrages beträgt derzeit ca. 3,5 bis 4 Monate. Seit Jahresbeginn wurden 1.593 Vorgänge abschließend bearbeitet.
Ziel ist, die Zahl der offenen Vorgänge bis Jahresende auf ca. 250 zu reduzieren.
Dies sollte einer laufenden und aktuellen Bearbeitungszeit entsprechen, da eine gewisse Anzahl an offenen Vorgängen zwangsläufig vorhanden ist, aufgrund von zu erbringenden Mitwirkungspflichten der Antragsteller bzw. aufgrund von abzuwartenden Rückantworten anderer Behörden oder Dritter.