Gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018, werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden.
Die Sorgeberechtigten der Stadt Sangerhausen einschließlich der Ortschaften Oberröblingen, Obersdorf, Gonna, Grillenberg, Lengefeld mit Meuserlengefeld, Großleinungen, Morungen, Wettelrode, Horla, Rotha mit Paßbruch, Breitenbach, Wolfsberg, Riestedt und Wippra mit Popperode und Hayda werden aufgefordert, die schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen, anzumelden.
Die Anmeldung hat laut Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 01.07.2016-23-80100/1-1 bis zum 1. März 2026 zu erfolgen.
Zum Termin für die Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen. Außerdem sollen die aktuelle Telefonnummer und die E-Mail-Adresse bereitgehalten werden. Zum Termin sollen die Sorgeberechtigten mit Kind erscheinen und, falls erforderlich, maximal ein Familienbetreuer und/oder eine Person als Übersetzungshilfe.
Zur Vorbereitung des notwendigen Termins in der Grundschule kann das „Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt“ (SPS-LSA) des Ministeriums für Bildung genutzt werden. Über das Portal können die Sorgeberechtigten bereits vorab alle notwendigen Daten angeben und abschließend online einen Termin vor Ort vereinbaren.
Der Nutzungszeitraum für die Online-Anmeldung ist vom 01.12.2025 bis 27.02.2026. Die Online-Anmeldung ersetzt nicht den Vor-Ort-Termin in der Grundschule. Die Nutzung des Portals ist für die Sorgeberechtigten freiwillig.
Über folgende Links gelangen Sie zum „Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt“ und erhalten allgemeine Informationen und Hilfestellungen:
https://sps.bms-lsa.de/
https://sps.bms-lsa.de/#/hilfe
Anmeldezeiten in den Grundschulen zu folgenden Terminen:
| Grundschule „Südwest“ | ||
| 09.02.2026 | 08:30 - 15:00 Uhr | |
| 12.02.2026 | 13:00 - 18:00 Uhr | |
| Grundschule „Am Rosarium“ | ||
| 16.02.2026 | 08:00 - 15:00 Uhr | |
| 17.02.2026 | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| 18.02.2026 | 08:00 - 15:00 Uhr | |
| 19.02.2026 | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Grundschule „Goethe“ | ||
| 16.02.2026 | 08:00 - 13:00 Uhr | |
| 17.02.2026 | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr | |
| 18.02.2026 | 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Grundschule Oberröblingen | ||
| 11.02.2026 | 08:00 - 15:00 Uhr | |
| Grundschule Großleinungen | ||
| 11.02.2026 | 07:15 - 10:30 Uhr und 12:45 - 14:00 Uhr | |
| 12.02.2026 | 07:15 - 10:30 Uhr und 12:45 - 14:00 Uhr | |
| 13.02.2026 | 07:15 - 10:30 Uhr | |
| Grundschule Wippra | ||
| 10.02.2026 | 07:00 - 11:00 Uhr | |
| Grundschule Hayn | ||
| 16.02.2026 bis 20.02.2026 | 08:00 - 11:00 Uhr | (auf persönliche Einladung von der Grundschule Hayn) |