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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 12/2023
Wasserverband Südharz
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Beschluss der 113. Verbandsversammlung am 08.12.2023

TOP 12.5  —  Beschluss-Nr.: 3-113/2023

Beschlussgegenstand:

Beschluss über die 3. Änderung der Satzung über den Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht

Vorlage: BV/074/2023

Auf der Grundlage der zu diesem TOP eingereichten Beschlussvorlage fasst die Verbandsversammlung gemäß § 6 der Verbandssatzung nachstehenden Beschluss:

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Südharz“ beschließt auf der Grundlage der §§ 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), in Verbindung mit § 79a des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. S. 372, 374), und dem Schmutzwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes „Südharz" in der öffentlichen Sitzung am 8. Dezember 2023 die 3. Änderung der Satzung über den Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht:

Artikel 1

Die in Anlage 1 aufgeführten Grundstücke werden ergänzt um die nachfolgenden Grundstücke:

Artikel 2

Die 3. Änderung der Satzung über den Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht tritt rückwirkend zum 1. September 2023 in Kraft.

Es lag kein Mitwirkungsverbot vor.

Sangerhausen, 11.12.2023

Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin

Die Ausfertigung der Satzung erfolgte am 12.12.2023.

Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin