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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 12/2023
Wasserverband Südharz
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Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Wasserverbandes „Südharz“

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Südharz“ hat in der öffentlichen Sitzung am 10.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen.

Die nachstehende Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 des Wasserverbandes „Südharz“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Aufgrund des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 14. Juli 2020 (GVBl. LSA Seite 384) in Verbindung mit den §§ 100 und 101 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Seite 288), in der Fassung vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) hat die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 10.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen.

1. Wirtschaftsführung

Die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen, die Jahresabschlussprüfung und die Entlastung erfolgen nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) vom 24.März 1997, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22.Juni.2018 (GVBl. LSA S. 166, 179), sofern diese Bestimmung nicht dem GKG LSA und dem KVG LSA widersprechen. Der Wasserverband "Südharz" bedient sich auf dieser Rechtsgrundlage der kaufmännischen Buchführung.

2. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen

24.727.000 €

in den Aufwendungen auf

24.700.500 €

Jahresgewinn

26.500 €, davon - Gewinn aus Erfolgsplan Trinkwasser 26.500 €

Vermögensplan

in den Einnahmen auf

42.707.400 €

in den Ausgaben

42.707.400 €

festgesetzt.

3. Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen für 2024 wird auf 31.498.600 € festgesetzt.

4. Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 25.150.900 € festgesetzt.

5. Kassenkredit

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, der im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Bezahlung von Leistungen in Anspruch genommen werden kann wird auf 2.000.000 € begrenzt.

6. Umlagen

Insgesamt werden Umlagen nach § 12 Abs. 3a der Verbandssatzung in Höhe von 711.431,67 € erhoben.

Diese setzten sich zusammen aus

Bereich Trinkwasser:

Die allgemeine Umlage im Bereich Trinkwasser setzt sich wie folgt zusammen:

Umlage TW WP 2024

Bereich Abwasser:

Die allgemeine Umlage im Bereich Abwasser setzt sich wie folgt zusammen:

Umlage AW WP 2024

7. Verteilung der Umlage

Bereich Trinkwasser:

Verteilung der allgemeinen Umlage 2024 nach § 12 Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden

Bereich Trinkwasser

Verteilung lt. Bevölkerungszahlen vom 31.12.2022

Bereich Abwasser:

Verteilung der allgemeinen Umlage 2024 nach § 12 Verbandssatzung

auf die Mitgliedsgemeinden

Bereich Abwasser

Verteilung lt. Bevölkerungszahlen vom 31.12.2022

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes "Südharz" beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024.

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 13 Abs. 3 GKG LSA in Verbindung mit § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Mansfeld-Südharz am 07.12.2023 unter dem Az.: 15.12.11.007.009 dem Wasserverband „Südharz“ gegenüber erteilt worden.

Der Wirtschaftsplan 2024 liegt nach § 16 Abs. 1 GKG LSA in Verbindung mit § 102 Abs. 2 KVG LSA vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 zur Einsichtnahme beim Wasserverband „Südharz“, Am Brühl 7, Zimmer 204, in 06526 Sangerhausen zu den bekannten Servicezeiten öffentlich aus.

Sangerhausen, den 11.12.2023

Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin