Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 1-32/23
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Morungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Sangerhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt, dass mit Wirkung vom 02.02.2023 Herr Nick Möpert zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Morungen für den Zeitraum von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen wird.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 2-32/23
Läuteordnung der Stadt Sangerhausen
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschießt die als Anlage beigefügte Läuteordnung der Stadt Sangerhausen.
Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen in seiner Sitzung am 02. Februar 2023 folgende Läuteordnung beschlossen:
(1) Die 163 kg schwere Glocke im Dachtürmchen des historischen Rathauses der Stadt Sangerhausen wird „Ratsglocke der Stadt Sangerhausen“ genannt.
Die Glocke wurde am 01.09.2020 von der Firma Glocken- & Kunstguss Hermann Schmitt aus Brockscheid in Sangerhausen gegossen. Sie hat einen Durchmesser von 628 mm, den Schlagton e“ + 7 sowie eine Nachhallzeit von 76 Sekunden.
(2) Die Ratsglocke der Stadt Sangerhausen trägt die Aufschrift „Friede sei fortan ihr Geläut * Die Bürger und der Rat von Sangerhausen * 1. Sept.“. Neben dem ältesten Siegel der Stadt Sangerhausen und der Jahreszahl „1754“ enthält die Glocke als weiteren Inhalt das Wort „UMGEGOSSEN“, ein Bild des historischen Rathauses, die Jahreszahl „1940“, das Wort „ABGEGEBEN“ sowie das aktuelle Stadtwappen, die Jahreszahl „2020“ und das Wort „ERNEUERT“.
| 1. | Eine Minute lang, | |
| a. | zum Ein- und Ausläuten einer allgemeinen Sitzung des Stadtrates, | |
| b. | im Rahmen einer vom Stadtrat abgegebenen Schweigeminute, | |
| 2. | Zwei Minuten lang, | |
| a. | zum Zeitpunkt einer Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Sangerhausen | |
| b. | zum Zeitpunkt der Verleihung der Goldenen Rose | |
| c. | zum Ein- und Ausläuten besonderer Feierlichkeiten und Jubiläen der Stadt Sangerhausen, im Einvernehmen des Stadtratsvorsitzenden mit dem Oberbürgermeister | |
Der Stadtrat sowie der Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen können im Einzelfall von § 2 abweichende besondere Läutezeiten festlegen.
Die Ratsglocke der Stadt Sangerhausen ist durch den Stadtratsvorsitzenden, den Oberbürgermeister oder einer von ihm benannten Person zu bedienen.
Die Läuteordnung tritt mit Beginn der ersten stattfindenden Ratssitzung im Goldenen Saal der Stadt Sangerhausen in Kraft.
Sangerhausen, den 03.02.2023
Sven Strauß
Oberbürgermeister
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 3-32/23
Aufstellungsbeschluss für eine Satzung für eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 "Industriegroßfläche Sangerhausen"
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ die Satzung für eine Veränderungssperre.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 4-32/23
Beendigung eines Rechtsstreites durch Klagerücknahme