an alle Einwohner, Parteien, Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und sonstige Institutionen der Stadt Sangerhausen
Gemäß Gem. RdErl. des MJ, MI und MS vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 15. Januar 2013 – 3221-401.44 (einschließlich der Anlagen 1-3) und des Gem. RdErl. des MJ, MI und MS vom 19. Dezember 2017 – 3221-401.2821/2017 sowie in Anlehnung an den Entwurf zum Gem. RdErl. Des MJ, MI und MS aus Januar 2023 -3221-401-5 ist entsprechend den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom Stadtrat der Stadt Sangerhausen eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffen aufzustellen.
Die Anzahl der aufzunehmenden Personen in die Schöffenliste wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahlen wie folgt festgelegt:
Stadt Sangerhausen 23
Gemäß § 36 GVG soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Amtsperiode endet am 31.12.2028.
Interessenten für dieses Ehrenamt müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Sangerhausen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Ferner sind Personen nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden.
Weitere Voraussetzungen sind dem RdErl. des MJ, MI und MS vom 20.12.2007 – 3221-401.44 in der Fassung vom 15.01.2013 zu entnehmen (einzusehen im Referat Organisation und Wahlen, Markt 1 in 06526 Sangerhausen).
Die aufgerufenen Parteien, Vereine, Verbände, sonstige Institutionen und Einwohner der Stadt Sangerhausen werden gebeten, ihre Bewerbungen für das Ehrenamt möglichst umgehend,
spätestens bis zum 06.04.2023
einzureichen.
| Die Bewerbung muss enthalten: | |
| a) | Familienname, |
| b) | Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet, |
| c) | Vorname, |
| d) | Geburtstag, |
| e) | Geburtsort, |
| bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes, | |
| f) | Wohnanschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, |
| g) | Beruf. |
| Im Übrigen sind zusätzliche Angaben erforderlich: | |
| 1. | Es lag in den letzten 10 Jahren keine Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe (auch Bewährung) |
| 2. | Es läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. |
| 3. | Es sprechen keine gesundheitlichen Gründe gegen das Amt als Schöffin/Schöffe. |
| 4. | Die deutsche Sprache wird ausreichend beherrscht. |
| 5. | Die/der Bewerber/in ist nicht in Vermögensverfall geraten. |
Des Weiteren ist eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass gemäß § 44a Abs. 2 Deutsches Richtergesetz keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt wurde.
Die Aufnahme der Bewerber/innen in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Sangerhausen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird diese Liste öffentlich ausgelegt und im Anschluss zur endgültigen Entscheidung an das Amtsgericht übergeben.
Die Bewerbungen richten Sie bitte an folgende Adresse:
Stadtverwaltung Sangerhausen
- Schöffenwahl -
Referat Organisation und Wahlen
Markt 7a
06526 Sangerhausen
Das entsprechende Bewerberformular kann ebenfalls über o.g. Adresse oder die Mailadresse verwaltungsservice@stadt.sangerhausen.de angefordert werden.