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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Stadt Sangerhausen

Aufstellungsbeschluss für eine Satzung für eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 "Industriegroßfläche Sangerhausen"

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in der Stadtratssitzung am 02.02.2023 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen gemäß der § 14 und 16 BauGB in der derzeitigen Fassung eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 "Industriegroßfläche Sangerhausen" der Stadt Sangerhausen in Kraft.

Jedermann kann die Unterlagen zur Satzung mit der Begründung ab diesem Tag bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7a, Zimmer 212, während der Sprechzeiten

dienstags von

9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

donnerstags von

9.00 - 12.00 und 14.00 - 15.00 Uhr

freitags von

9.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sangerhausen geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sangerhausen geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 und 2 BauGB).

Auf die Vorschriften der §§ 39 ff und 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Sven Strauß
Oberbürgermeister