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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß

STADT SANGERHAUSEN

- Der Oberbürgermeister -

Stadtverwaltung Sangerhausen

PF 101324

06513 Sangerhausen

E-Mail-Adresse: stadt@sangerhausen.de

Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr

John Barber

Letzte bekannte Adresse:

Popperöder Straße 6

06526 Sangerhausen OT Wippra

Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Zustellversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG 9).

Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen:

Mahnung für den öffentlich zugestellten Grundsteuerbescheid für das bebaute Grundstück Flur: 27 Flurstück 38/9 Popperöder Straße 4 und 6

In Sangerhausen OT Wippra vom 06.03.2023

Kassenzeichen: 27.11582.4

Die vorbezeichnete Mahnung wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadt Sangerhausen

Fachdienst Kasse

Zimmer 002

Markt 7 A

06526 Sangerhausen

Die Abholung der Mahnung ist zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten des Neuen Rathauses möglich.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfristen) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Sven Strauß
Oberbürgermeister