Stadt Sangerhausen — Sangerhausen, 27.02.2024
- Der Wahlleiter -
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist Bewerbern, die nach den wahlrechtlichen Vorschriften zugelassen worden sind, Gelegenheit zu geben, sich den Bürgern in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Diese öffentliche Versammlung findet am
07.03.2024, um 18.00 Uhr in der
Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
(Karl-Liebknecht-Straße 31)
statt.
Jeder Bewerber hat die Möglichkeit sich vorzustellen.
Die maximale Redezeit beträgt 10 Minuten, wobei die Reihenfolge durch Los entschieden wird.