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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Grundstücksgemeinschaft

Dietrich Riensberg und Dieter Riensberg

Letzte bekannte Adresse:

Vor dem Heik 5

06526 Sangerhausen

Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Personen ist unbekannt. Zustellversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG 9).

Der vorgenannten natürlichen Personen ist folgendes Dokument zuzustellen:

Mahnung für den öffentlich zugestellten

Grundsteuerbescheid für das Einfamilienhaus

Flur 6, Flurstück 287

Vor dem Heik 5 in Sangerhausen OT Großleinungen

vom 23.11.2023, Kassenzeichen: 24.10108.2

Die vorbezeichnete Mahnung wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n)

Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadt Sangerhausen

Fachdienst Kasse

Zimmer 003

Markt 7 A

06526 Sangerhausen

Die Abholung der Mahnung ist zu den Öffnungszeiten des Neuen Rathauses möglich:

Di.:

9.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

Do.:

9.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr

Fr.:

9.00 - 12.00 Uhr

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfristen) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Sangerhausen, den 29.01.2025

Torsten Schweiger
Oberbürgermeister