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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus
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Auszug aus dem Bericht des Oberbürgermeisters zur 6. Stadtratssitzung am 13.02.2025

- Es gilt das gesprochene Wort! –

Gleich zu Beginn meines heutigen Berichtes habe ich eine erfreuliche Nachricht: Die vorläufige Haushaltsführung der Stadt Sangerhausen ist beendet. Mit Verfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 29. Januar 2025 wurde die Gesetzmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses über die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 bestätigt. Eine Beanstandung dieser erfolgte nicht. Meine Verwaltung ist damit angehalten, zeitnah die Umsetzung von wichtigen, geplanten Maßnahmen einzuleiten, so zum Beispiel das Freischneiden des Lichtraumprofils der geplanten Umleitungsstrecke für die Sanierung der Gonna-Brücke an der Kupferhütte oder auch die Ausschreibung der Sanierung des Schützenplatzes.

Damit komme ich auch gleich zur Grundlage allen Arbeitens, Ihre Information zum aktuellen Stand der Inanspruchnahme des Liquiditätskredites.

Lassen sie uns hierzu zunächst kurz auf das Jahr 2024 zurückblicken.

Wir hatten die Möglichkeit, einen Liquiditätskredit von 15 Mio. € in Anspruch zu nehmen. Abgeschlossen haben wir das Jahr 2024 mit einer Inanspruchnahme von rund 5,7 Mio. €. Die Gründe dafür sind vielfältig und betreffen den Ergebnis- wie auch den Investitions-haushalt. Hingegen der allgemeinen Wirtschaftslage im Land können wir von erheblichen Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer berichten. Ebenso sind im Ergebnishaushalt in sehr vielen Bereichen Minderungen von Ausgaben erzielt worden, so z. B. bei der Unter-haltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen oder auch bei den Zinszahlungen für die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites. Für den Investitionshaushalt gilt es festzustellen, dass zahlreiche Vorhaben nicht umgesetzt werden konnten. Damit war auch die geplante Kreditaufnahme nicht erforderlich. Die höchste Inanspruchnahme des Liquiditätskredites mit rund 8,5 Mio. € war am 16. Januar 2024. An 8 Tagen wies unser Kontostand sogar eine schwarze Zahl aus.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurden, im Anschluss der Beschlussfassung durch den Stadtrat, der Kommunal-aufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 29. Januar 2025 erteilt. Der in § 4 der Haus-haltssatzung 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 10,5 Mio. € wurde von der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen. Aufgrund der nicht überschrittenen Genehmigungs-freigrenze bedarf der Höchstbetrag der Liquiditätskredite keiner Genehmigung.

Die Liquiditätsplanung für das laufende Haushaltsjahr wurde erstellt und wird stetig aktualisiert. Gegenwärtig zeigt sich im Monat April die höchste Inanspruchnahme des Liquiditätskredites mit rund 10 Mio. €. Zahlreiche Anträge auf Ermächtigungsübertragungen befinden sich derzeit in der Prüfung durch den Fachdienst Finanzen.

Aktuell weisen wir eine Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von rund 6,0 Mio. €, mit einer Verzinsung von 3,079 %, nach.

In der Fortentwicklung des Insolvenzantrages der Firma Schacht und Rosen GmbH hatte ich den Hauptausschuss bereits am 15. Januar informiert, dass unter Veröffentlichung zum 10. Januar 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ich habe meine Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Anmeldungen zu Forderungen aus der Insolvenzmasse fristgemäß aufzuarbeiten. Dies wird mindestens Mietzinsforderungen aus der Nutzung des Ratskellers betreffen.

Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH hat die notwendige Information ebenfalls zeitnah erhalten.

Insofern gilt es damit auch, die gastronomische Neuvermietung des Ratskellers zu bewerben und entsprechend voranzutreiben.

Kontaktebnungen Ihrerseits stehe ich offen gegenüber. Verweisen Sie Interessenten an mein Büro und meine Verwaltung oder mich persönlich.

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres liegen auch die aktuellen Einwohnerzahlen für die Stadt Sangerhausen vor.

Zum 31. Dezember 2024 hatte die Stadt Sangerhausen 25.674 Ein-wohner.

Das sind, im Vergleich zum Stichtag des vorangegangenen Jahres, 236 Einwohner weniger. Hauptursache für die rückläufige Einwohnerzahl ist die Differenz zwischen der Anzahl der Geborenen und Gestorbenen.

Der durchaus positiv zu verzeichnende Wanderungssaldo, welcher mehr Zuzüge als Wegzüge aufweist, kann dem anhaltenden Rückgang der Bevölkerung jedoch nicht ausreichend positiv entgegenwirken.

Bei Betrachtung der einzelnen Altersgruppen innerhalb der Bevölkerung wird ersichtlich, dass rund 68 % der Sangerhäuserinnen und Sangerhäuser 40 Jahre und älter sind.

Davon beträgt der Anteil der über 65-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner 32,92 %.

Nach den letzten Angaben des Statistischen Bundesamts lag in Sachsen-Anhalt das Durchschnittsalter der Mütter bei Geburten im Jahr 2023 bei 30,6 Jahren. Der geringe Bevölkerungsanteil in dieser Altersgruppe mit 18,64 % kann unter anderem ein Grund für die geringe Anzahl an Geburten darstellen.

Ich komme zurück auf meine Ausführungen im Dezember zu dem Abarbeitungsstand der offenen Wohngeldanträge.

Gestecktes Ziel der Verwaltung war es, die Zahl der offenen Vorgänge bis Jahresende auf ca. 250 zu reduzieren.

Dieses gesteckte Ziel, was einer Bearbeitungszeit von aktuell 2 bis 3 Monaten entspricht, wurde erreicht.

Die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldbehörde erreichten dies unter anderem durch die Ableistung von Überstunden, wodurch die Überstundenkonten teilweise deutlich gefüllt wurden.

Die Bearbeitungszeit bleibt auch in der Zukunft abhängig von der Erfüllung der Mitwirkungspflicht der Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die weitere Verkürzung, im Mindestens aber die Stabilisierung der Bearbeitungszeiten, bleibt nunmehr im Fokus der Mitarbeiter.

Das Jahr 2024 war erneut davon geprägt, einen hohen Tierbestand im Tierheim Sangerhausen aufzunehmen, zu betreuen und letztendlich auch zu vermitteln.

Wurden im Jahr 2023 noch insgesamt 181 Tiere betreut, waren es im vergangenen Jahr insgesamt 310 Tiere.

Es wurden die unterschiedlichsten Tierarten betreut:

122 Katzen, 68 Hunde, 9 Pferde, 3 Rinder, 7 Schweine, 2 Ziegen, 1 Schaf, 60 diverse Kleintiere, 30 Fische und 8 exotische Tiere.

Durch erfolgreiche Vermittlungen konnte stets erreicht werden, dass der zu betreuende Tierbestand innerhalb der Betreibererlaubnis lag und zudem noch weitere Tiere aufgenommen werden konnten.

Das Angebot, zeitweise Pensionstiere aufzunehmen, musste aufgrund des hohen Tierbestandes stark eingeschränkt werden, konnte dennoch in insgesamt 30 Fällen realisiert werden.

Beim überwiegenden Teil des Tierbestandes handelte es sich um Tiere, welche durch das Veterinäramt des Landkreises Mansfeld-Südharz nach dem Tierschutzgesetz eingewiesen wurden. Die Kosten für die Unterbringung richtet sich nach der bestehenden Entgeltordnung und wird in diesen Fällen durch den Landkreis übernommen.

Der überaus hohe und nicht vorhersehbare Tierbestand führte daher auch zu erheblichen Mehreinnahmen. Der Haushaltsansatz von

40.000 € wurde mit dem Anordnungssoll von 110.000 € deutlich überschritten.

Dem stehen allerdings auch Mehraufwendungen für Tierarztkosten sowie Futter- und Reinigungsmittel von knapp 10.000 € gegenüber.

Um die Nutztiere tierschutzgerecht unterbringen und betreuen zu können sowie Hygienevorschriften gerecht zu werden, mussten nicht geplante Anschaffungen in Höhe von ca. 28.000 € getätigt werden.

Für Umbau- und Modernisierungsarbeiten an den Zaunanlagen bzw. den Unterständen für die Tiere wurden im Jahr 2024 ca. 25.000 € verausgabt. Somit ist - auch im Hinblick auf zukünftige Fälle - eine dauerhafte und geeignete Unterbringung der Tiere geschaffen worden.

Aufgrund des derzeit zu betreuenden Tierbestandes und der sich abzeichnenden Entwicklung ist vorerst nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen.

Auch im vergangenen Jahr umfasste die Stadtsanierung wieder eine Vielzahl von Maßnahmen zur Modernisierung und Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Programmgebiete.

Für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Kernstadt“ erfolgt seit dem Jahr 2021 die Abwicklung der Gesamtmaßnahme zur Fertigstellung von Einzelmaßnahmen, welche aus Ausgleichsbeiträgen finanziert werden.

Aus den Restmitteln sowie den Einnahmen für das Haushaltsjahr 2024 wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 640.000 € getätigt.

Diese verteilten sich insbesondere auf die Straßenbaumaßnahme „Harz/Hinter dem Harz“, die Erneuerung der Brücke zum Altendorf, welche dieses Jahr fertiggestellt wird und auf die statisch-konstruktive Sicherung der Stadtmauer an der Grauengasse.

Die Abwicklung des Programms „Städtebauliche Sanierungs-maßnahme“ wird im Jahr 2025 fortgesetzt.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Grundstücke aus dem Sanierungs-vermögen an die Stadt Sangerhausen übertragen. Damit können die Erlöse aus der Parkplatzbewirtschaftung dem städtischen Haushalt zugeführt werden.

Die vorhandenen Restmittel werden zur Finanzierung der Brücke zum Altendorf, des Schützenplatzes, der Straßenbaumaßnahme „Harz/Hinter dem Harz“ sowie für weitere Spielgeräte auf dem Gelände des Bürgerparks Altendorf verwendet.

Im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz – Sangerhausen Altstadtkern“ wurden seit der Programmaufnahme im Jahr 1991 insgesamt rund 22,44 Mio. € Fördermittel bewilligt. Davon beträgt der aufzubringende Eigenmittelanteil der Stadt Sangerhausen rund

4,56 Mio. €. Die letztmalige Bewilligung von Fördermitteln erfolgte im Haushaltsjahr 2023.

Im vergangenen Jahr wurden rund 12.500 € für die Oberflächen-erneuerung am Mühlendamm und Marienanlage sowie die Straßenbeleuchtung an der Gonnamauer verwendet.

Für Treuhänderleistungen wurden knapp 14.000 € ausgegeben.

Im aktuellen Haushaltsjahr muss gemäß den Vorgaben durch die Bewilligungsbehörde die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme des städtischen Denkmalschutzes erstellt werden.

Die vorhandenen Restmittel werden für die Finanzierung von Restleistungen am Mühlendamm und die Schlussabrechnung benötigt.

Der Restbetrag wird vollständig für die Finanzierung von Mehr-ausgaben für den Goldenen Saal eingesetzt, die von der Bewilligungsbehörde als zusätzlich zuwendungsfähig anerkannt werden.

Für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ sind von der Programmaufnahme im Jahr 2020 bis zum Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von ca. 3,26 Mio. € bewilligt worden.

Im vergangenen Jahr wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt knapp 427.000 € getätigt.

Diese betrafen insbesondere die Planungsleistungen im Rahmen der Rathaussanierung, den Umbau und die Modernisierung des Goldenen Saals und die Erstellung des Sanierungskonzepts für die Marienkirche.

Die Städtebaufördermaßnahme „Lebendige Zentren“ wird im Jahr 2025 auf den Projektfortschritt im Rahmen der Rathaus-modernisierung ausgerichtet.

Ziele sind hierbei der Erstellung des Antrags zur baufachlichen Prüfung durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement, die Erstellung und Erteilung der Baugenehmigung sowie die Durchführung der Vergabeverfahren für die Bauleistungen.

Für den Goldenen Saal wird der endgültige Zuwendungsbescheid über die Höhe der förderfähigen Kosten erwartet.

Die Planungsleistungen für die Marienkirche und die Maßnahmen im Ratsgarten bzw. an der Mauer am Husarenpförtchen werden fortgesetzt.

In meinem heutigen Bericht möchte ich Sie über die Initiative der Stadt informieren, den Integrationsprozess von Asylbewerbern in Form von Arbeitsgelegenheiten aktiv zu unterstützen.

In Kooperation mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz setzt die Stadt Sangerhausen erstmals Asylsuchende zu einfachen Arbeiten ein.

Aktuell unterstützen die Teilnehmenden auf dem Sangerhäuser Friedhof bei der Laubräumung und bei allgemeinen Aufräumarbeiten.

Die Tätigkeiten finden unter Anleitung von Friedhofsgärtnern statt, die die Arbeiten koordinieren und beaufsichtigen.

Die Einsätze erfolgen von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis ca. 13 Uhr. Pro Tag sind durchschnittlich 10 Personen im Einsatz.

Neben dem Friedhof wird derzeit die Möglichkeit geprüft, die Tätigkeiten auf weitere Bereiche auszuweiten.

So gab es bereits vereinzelte Arbeitseinsätze auf dem Gelände des Friesenstadions.

Geprüft wird derzeit auch der Einsatz im Wohngebiet am Rosarium, insbesondere im Bereich der Dirtbahn.

Die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber erfolgt auf Grundlage des § 5 Asylbewerberleistungsgesetz.

Zweck der Arbeitsgelegenheiten ist es, Leistungsberechtigten bei Kommunen, staatlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern im Gemeinwohl liegende Tätigkeiten gegen eine Aufwands-entschädigung von 0,80 € je Stunde anzubieten und den Teilnehm-enden somit dabei zu helfen, ihren Tag zu strukturieren, Sprachkenntnisse zu erwerben und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.