Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf der nachfolgenden Bauparzelle (Nr. 2):
Gemarkung: Großleinungen
Lage: Vor der Mooskammer
Flur: 6
Flurstück: 587, ca. 1.410 m²
Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um eine Bauparzelle am Rande der örtlichen Bebauung, welche noch nicht erschlossen ist.
Um die Wohnbebauung zu ermöglichen hat die Stadt Sangerhausen für das betroffene Gebiet eine Ergänzungssatzung erarbeitet, welche im Dezember 2022 beschlossen werden soll.
Die Erschließung soll über einen noch abzuschließenden Vertrag zwischen der Stadt Sangerhausen und den Bauwilligen erfolgen. Die Kosten der notwendigen Erschließung sind anteilig von den Erwerbern zu tragen.
Das Grundstück ist frei zugänglich und kann daher jederzeit besichtigt werden.
Als Kaufpreis wird ein Mindestgebot von 10,00 €/m² angesetzt.
Da die Bauparzelle ausschließlich zur Wohnbebauung veräußert werden soll, wird der Erwerber mit Abschluss des Kaufvertrages zur Bebauung der Parzelle mit einem Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung verpflichtet.
Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst Bauverwaltung und Grundstücksverkehr, Frau Baierl, Telefon-Nr. 03464/565-347 zur Verfügung.
Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot bis zum 04.08.2023bei der
Stadt Sangerhausen
FD Bauverwaltung und Grundstücksverkehr
Markt 7a in 06526 Sangerhausen
mit dem Vermerk: - „Angebot - nicht öffnen, Bauparzelle (Nr. 2) Großleinungen, Flur 6, Flst. 587, 1.410 m²“ -
einzureichen.
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.
Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.
Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Anhang: Kartenauszug + Plan der Ergänzungssatzung