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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des nachfolgenden Baugrundstückes:

Gemarkung: Obersdorf

Lage: Mühlberg / Grüner Born

Flur: 4

Flurstück: 482, ca. 1.600 m² - tlw. ehemals Garten mit Bungalow

Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um eine mit Sträuchern und Büschen bewachsene Hangfläche auf welcher sich tlw. ein ehemaliger Pachtgarten (ca. 290 m²) mit einem massiven Bungalow nebst Terrasse befindet.

Das Grundstück liegt inmitten des Dorfgebietes und hat eine direkte Anbindung an das öffentliche Straßennetz.

Die zu veräußernde Fläche ist planungsrechtlich dem Innenbereich (gemischte Baufläche) zuzuordnen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt § 34 BauGB.

Sämtliche mit dem Erwerb des Grundstückes verbundenen Kosten sowie die Kosten der notwendigen Zerlegungsmessung sind vom Erwerber zu tragen.

Als Kaufpreis wird ein Mindestgebot von 16.000,00 € angesetzt.

Der aktuelle Bodenrichtwert für Baugrundstücke beträgt derzeit 20,00 €/m². Aufgrund der Hanglage wurde bereits ein Abschlag von 50 % vorgenommen. Der Bungalow wurde aufgrund seines Bauzustandes mit 0,00 € bewertet.

Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst Bauverwaltung und Grundstücksverkehr, Frau Baierl, Telefon-Nr. 03464/565-347 zur Verfügung.

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot und Angabe zur künftigen Nutzung

bis zum 04.08.2023 bei der

Stadt Sangerhausen

FD Bauverwaltung und Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk: - „Angebot - nicht öffnen, Obersdorf, Flur 4, Flst. 482, ca. 1.600 m² -

einzureichen.

Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.

Bieter die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.

Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

gez. Sven Strauß
Oberbürgermeister

Anhang: (Kartenauszug wie in der Anlage)