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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf diesem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des nachfolgenden Grün- und Erholungsgrundstücks in der Gemarkung Sangerhausen:

Genossenschaftsstraße

Flur: 9

Flurstück: 17/4

Grundstücksgröße: 2.700 m2

Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Damit sind eine Umnutzung der vorhanden Bauten oder eine Neubebauung ausgeschlossen. Für die vorhandenen Baulichkeiten besteht jedoch Bestandsschutz.

Das Grundstück wurde als Kleingartenanlage genutzt und bestand aus acht Gartenparzellen. Für zwei Parzellen bestehen noch Pachtverträge, welche nach örtlichem Zustand aber auch nicht mehr bewirtschaftet werden. Auf dem Grundstück befinden sich insgesamt sieben Gartenlauben, welche stark sanierungsbedürftig sind.

Die Pachtverträge sind vom Erwerber zu übernehmen.

Für den auf dem Luftbild ersichtliche abgetrennte Flurstücksteil würde sich die Stadt Sangerhausen eine Dienstbarkeit zur Nutzung durch die Öffentlichkeit im Grundbuch sichern lassen.

Mindestgebot für das Grundstück: 13.500,00 €

Der Grundbesitz wird verkauft wie er steht und liegt.

Für Auskünfte zum Grundstück oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen der Fachdienst Grundstücksverkehr, Frau Michna - Tel. 03464 565-335 zur Verfügung.

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot bis zum 01.08.2023 einzureichen bei der

Stadtverwaltung Sangerhausen, FD Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk: nicht öffnen! Ausschreibung Grdst. Sgh, Flst. 17/4, Flur 9

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern. Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

gez. Sven Strauß
Der Oberbürgermeister