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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf der nachfolgenden Bauparzelle (Nr. 3):

Gemarkung:

Großleinungen

Lage:

Vor der Mooskammer

Flur:

6

Flurstück:

587, ca. 2.150 m²

Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um eine Bauparzelle am Rande der örtlichen Bebauung, welche noch nicht erschlossen ist.

Um die Wohnbebauung zu ermöglichen hat die Stadt Sangerhausen für das betroffene Gebiet eine Ergänzungssatzung beschlossen.

Die Erschließung soll über einen noch abzuschließenden Vertrag zwischen der Stadt Sangerhausen und den Bauwilligen erfolgen. Die Kosten der notwendigen Erschließung sind anteilig von den Erwerbern zu tragen.

Das Grundstück ist frei zugänglich und kann daher jederzeit besichtigt werden.

Als Kaufpreis werden von 10,00 €/m² angesetzt.

Da die Bauparzelle ausschließlich zur Wohnbebauung veräußert werden soll, wird der Erwerber mit Abschluss des Kaufvertrages zur Bebauung der Parzelle mit einem Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung verpflichtet.

Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst Bauverwaltung und Grundstücksverkehr, Frau Baierl, Telefon-Nr. 03464/565-347 zur Verfügung.

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot

bis zum 14.06.2024 bei der

Stadt Sangerhausen

FD Bauverwaltung und Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk: - Angebot – nicht öffnen, Bauparzelle 3 Großleinungen -

einzureichen.

Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.

Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

gez. Sven Strauß
Oberbürgermeister

Anhang:

- Kartenauszug

- Plan der Ergänzungssatzung