Im Fokus der Berichterstattung beginne ich mit dem aktuellen Stand der Liquidität.
Der Monat Februar hat zum 28. Februar 2025 mit einer Inanspruchnahme des Liquiditätskredites in Höhe von rund 5,1 Mio. Euro abgeschlossen. Geplant war eine voraussichtliche Inanspruchnahme von rund 7,5 Mio. Euro zum Monatsende.
Die Abweichung von rund 2,4 Mio. Euro kam unter anderem durch vorfristige Zahlungen von Zuweisungen zustande.
Zu nennen sind hier die Zuweisungen des Landkreises Mansfeld-Südharz nach dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) für die Kindertageseinrichtungen sowie die nächste Rate der Schlüsselzuweisungen vom Land Sachsen-Anhalt.
Die Liquiditätsplanung für den Monat März 2025 umfasst eine voraussichtliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von rund 6 Mio. Euro zum Monatsende.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weisen wir einen aktuellen Kontostand von rund 5,2 Mio. Euro nach.
Bis einschließlich 31. März 2025 beträgt der Zinssatz für die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites 2,876 %, wobei hier festzustellen ist, dass im Jahr 2025 der Zinssatz weiterhin rückläufig ist.
Die Liquiditätsplanung wird stetig aktualisiert. Nach derzeitigem Stand ist der Monat November der Monat mit der höchsten Inanspruchnahme. Derzeit wird ein Betrag von ca. 8,6 Mio. Euro ausgewiesen.
Nunmehr informiere ich Sie über den Stand zur Grundsteuerbescheidung.
Die Stadt Sangerhausen hat aktuell ca. 12.200 Bescheide mit einem Veranlagungspotenzial von 8.700 Grundstücken verschickt.
Die Anzahl der Bescheide ist deshalb höher, da in zahlreichen Fällen Erbengemeinschaften neu veranlagt werden mussten und somit jeder Eigentümer einen neuen Bescheid erhielt.
Da bis zum heutigen Tag ein Datenabgleich mit dem Datenbestand zu der Erhebung vergangener Jahre nicht möglich ist, hat das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ein Grundsteuermessbetragsverzeichnis nach dem neuen Grundsteuerrecht angekündigt, das den Kommunen zur Verfügung gestellt werden soll.
Im Zuge der Bearbeitung fällt allerdings auf, dass noch zahlreiche Veranlagungen ausstehen, welche sich im Anordnungssoll nicht widerspiegeln.
Gründe dafür sind im erheblichen Maße vorgenommene Eigentümerwechsel, welche durch das Finanzamt noch nicht umgeschrieben wurden.
Hier konnte also noch keine Veranlagung bezüglich der neuen Besitzer vorgenommen werden.
Gleichermaßen gibt es eine erhebliche Anzahl von Fällen, in welchem mittlerweile bebaute Grundstücke durch das Finanzamt nach wie vor als unbebaute Grundstücke veranlagt wurden.
Dies führt zu einem geringeren Messbetrag und zu einem geringeren Anordnungssoll, was gleichermaßen für die Zukunft noch geheilt werden muss.
Die bestehende Lückenhaftigkeit belegen auch zahlreiche Anrufe von Bürgern, die uns mitteilen, dass sie als Eigentümer bis heute noch keinen Bescheid erhalten haben.
So wurden uns durch das Finanzamt auch Bescheide zugesandt, in welchen das Feld Eigentümer durch das Finanzamt leer gelassen wurde und eine Veranlagung unsererseits somit nicht möglich war.
Diese Beispiele zeigen, wie sehr in diesem Bereich noch nachgesteuert werden muss.
Der Fachdienst Finanzen ist mit dem Bescheidlauf sowohl an den Sprechtagen, als auch bezüglich fernmündlicher Nachfragen stark gefordert.
Es sind bis zum heutigen Tag mehr als 50 Widersprüche, Tendenz steigend, eingegangen, welche es gleichermaßen zu bearbeiten gilt.
Auf Grund der Lückenhaftigkeit sind nach derzeitigem Stand in der Grundsteuer B erst 2.080.000 Euro angeordnet worden.
Davon entfallen 1.547.000 Euro auf Wohngrundstücke und 533.000 Euro auf Nichtwohngrundstücke.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den anstehenden Baumaßnahmen.
In Wolfsberg, sollen als Zuwegung zum Gänseberg und zur Wolfsberger Pfarre, die beiden hintereinander liegenden Brücken in der Ortsmitte, geführt als Brückenbauwerke Wb-02 und Wb-03, als Neubau in diesem Jahr baulich realisiert werden.
Die Angebotsphase für die Bauleistung ist abgeschlossen. Zwei Angebote von Baufirmen sind eingegangen, wurden geprüft und gestern dem Hauptausschuss zur Zuschlagsentscheidung vorgelegt. Die Auftragserteilung erfolgt nach Abwarten der gesetzlichen Stillhaltefrist, so dass der Baubeginn voraussichtlich im April dieses Jahres pünktlich erfolgen kann.
Sollte es zu keinen unvorhergesehenen baulichen Problemen kommen, wird das Bauvorhaben voraussichtlich im Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für dieses Projekt belaufen sich nach heutigem Stand auf etwa 835.000 €.
Schützenplatz
Die Umgestaltung des Schützenplatzes in Sangerhausen wird seitens der Stadt nunmehr in diesem Jahr erneut angestrebt.
Die Ausführung erfolgt analog der Ihnen bekannten Informationen aus dem vorherigen Ausschreibungsverfahren.
Dieses musste ja aufgrund gesetzlicher Ausschlussgründe, durch fehlerbehaftetes Bieterverhalten aufgehoben werden.
In enger Abstimmung mit dem städtischen Sanierungsausschuss soll ein Wasserspiel sowie ein Wasserspielplatz für Kinder entstehen. Wegeinstandsetzungen sind ebenso geplant wie die Anlage von Pflanzflächen.
Die Bauleistung hierfür wurde ausgeschrieben und befindet sich derzeit in der Angebotsphase. Nach Abschluss dieser Phase erfolgt die Prüfung der eingegangenen Angebote.
Ziel ist es, die Baumaßnahmen im Juni dieses Jahres zu beginnen und abhängig von den Witterungsverhältnissen, bis Ende des Jahres abzuschließen.
Kylische Straße
Die Bauarbeiten für die Instandsetzung des Streckenabschnittes Voigtstedter Straße bis Jacobstraße haben planmäßig am 3. März 2025 begonnen. Derzeit ist ein guter Baufortschritt zu verzeichnen.
Im Zuge dieser Arbeiten wird gleichzeitig eine Zähleranschlusssäule in der Kylischen Straße errichtet. Diese ist der erste Standort als Stromversorgungspunkt für Gewerbetreibende bei künftigen Veranstaltungen. Zwei weitere Standorte werden in der Göpenstraße umgesetzt. Hier sind die Abstimmungen zwischen dem Sanierungsbüro und dem Gewerbeverein ebenfalls besprochen und zur Ausführung in der Vorbereitung.
Damit können die Bedingungen künftig auch für die Ausrichter der Veranstaltungen in der Innenstadt verbessert werden.