Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 05. März 2026 beschlossen, die im Bebauungsplan Nr. 42 „Wohngebiet Ostsiedlung“
festgesetzte Planstraße D dem öffentlichen Verkehr zu widmen (Beschluss-Nr.: 5-15/26).
Die öffentliche Straße ist eine Gemeindestraße und hat die Funktion einer Anliegerstraße.
Sie trägt den Namen „Straße der Einheit“.
Die Stadt Sangerhausen ist Straßenbaulastträger.
Die Widmung ist mit Veröffentlichung in den Sangerhäuser Nachrichten rechtskräftig.
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Sangerhausen, den 28.04.2026